Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 1 von 13): Eine islamische Grundlage

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Beschreibung: Die Grundlagen der Religion, welche die allgemeinen Rechte von Nicht-Muslimen im Islam sichern. 

  • von IslamReligion.com (Original von Dr. Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 24 Oct 2011
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Arm Bester

Einführung

The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_1_of_13)_001.jpgDer Islam ist eine Religion der Barmherzigkeit für alle Menschen, Muslime wie Nicht-Muslime.  Der Prophet wurde im Qur´an als Barmherzigkeit beschrieben, aufgrund der Botschaft, die er für die Menschheit brachte:

Und Wir entsandten dich nur aus Barmherzigkeit für alle Welten.” (Quran 21:107)

Wenn jemand die Bestimmungen des Islam unvoreingenommen analysiert, wird ihm die Gnade, die in diesem Vers erwähnt wird, auffallen.  Einer der Aspekte, die eine Verkörperung Seiner Barmherzigkeit darstellen, ist die Art, wie die Gesetzgebung des Islam mit Menschen anderen Glaubens umgeht.  Die tolerante Haltung des Islam gegenüber Nicht-Muslimen, egal ob es solche sind, die in ihren eigenen Ländern leben oder in den muslimischen Ländern, kann in der Geschichte deutlich erkannt werden.  Diese Tatsache wird nicht nur von Muslimen vorgebracht, sondern viele nicht-muslimische Historiker unterstützen sie ebenfalls.    Patriarch Ghaytho schrieb:

‘Die Araber, denen der Herr die Kontrolle über die Welt gegeben hat, behandeln uns so, wie ihr wisst; sie sind nicht die Feinde der Christen.  In der Tat loben sie unsere Gemeinschaft und behandeln unsere Priester und Heiligen mit Würde und bieten Kirchen und Klöstern ihre Hilfe an.’[1]

Will Durant schrieb:

‘In der Zeit des Umayyiden Khalifats genossen die Völker des Bundes, Christen, Zoroastrier, Juden und Sabäer, alle einen Grad der Toleranz, den wir noch nicht einmal heute in christlichen Ländern finden.  Sie konnten die Rituale ihrer Religion frei ausüben und ihre Kirchen und Tempel wurden geschützt.  Sie genossen Autonomie , in der sie den religiösen Gesetzen ihrer Gelehrten und Richter unterstanden.’[2]

Diese gerechten Beziehungen zwischen Muslimen und Leuten anderen Glaubens waren nicht bloß Politik der muslimischen Herrscher, sondern sie waren ein direktes Ergebnis der Lehren der islamischen Religion, einer, die predigt, dass Andersgläubige frei sind, ihren eigenen Glauben zu praktizieren, und nur die Rechtleitung annehmen, wenn es ihre eigene Wahl ist.  Gott sagt im Qur´an:

Es gibt keinen Zwang im Glauben…” (Quran 2:256)

Der Islam fordert nicht nur ihre Freiheit bei der Ausübung ihres Glaubens, sondern auch, dass sie gerecht behandelt werden, wie jeder andere Mitmensch auch.  Der Prophet warnte vor jeglichem Missbrauch an Nicht-Muslimen in einer islamischen Gesellschaft:

“Hütet euch!  Wer grausam und hart zu einer nicht-muslimischen Minderheit ist, ihre Rechte beschneidet, ihnen mehr auferlegt, als sie ertragen können oder ihnen irgendetwas gegen ihren freien Willen nimmt; ich (Muhammad) werde gegen diese Person am Tag des Gerichts die Beschwerde vorbringen.” (Abu Dawud)

Wie weit ist diese Eigenheit von der Mehrheit der Nationen entfernt, die bis zum heutigen Tag nicht nur die Rechte fremder Religionen unterdrücken, sondern die Rechte fremder Völker und Rassen!  Zu einer Zeit, wo die Muslime von den mekkanischen Götzendienern zu Tode gefoltert wurden, wo Juden im christlichen Europa verfolgt wurden und zahlreiche Völker wegen ihrer besonderen Rasse oder Kaste unterjocht wurden, rief der Islam zu einer gerechten Behandlung aller Völker und aller Religionen auf, aufgrund seiner barmherzigen Lehren, die der Menschheit das Recht ihrer Menschlichkeit gaben.  



Footnotes:

[1] Tritton, Arthur Stanley: ‘The People Of The Covenant In Islam.’ S. 158.

[2] Durant, Will: ‘The Story Of Civilization.’ Bd. 13. S. 131-132.

Arm Bester

Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 2 von 13):Nicht-muslimische Bewohner

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Beschreibung: Die Arten nicht-muslimischer Gesellschaften innerhalb einer islamischen Nation und eine Einführung in allgemeine Rechte von Nicht-Muslimen im Islam. 

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Dr. Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 31 Oct 2011
  • Zuletzt verändert am 31 Oct 2011
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Arm Bester

The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_2_of_13)_001.jpgEs wird heutzutage viel über die Zugeständnisse gesprochen, die der Islam den anderen Religionen in der Welt macht.  Einige sind der Meinung, der Islam ordne an, dass Muslime die ganze Welt bekämpfen müssten, bis jeder Muslim wird, sie schaffen schlechte Gefühle, ohne wirklich zu wissen, was die Religion tatsächlich in dieser Hinsicht oder vielmehr über die Existenz von Nicht-Muslimen in einem islamischen Land sagt.

Wenn es um Bewohner einer muslimischen Gesellschaft geht, werden Nicht-Muslime in drei Arten eingeteilt.  Diese drei Arten zu verstehen, wird das Verständnis der Beziehungen zwischen Muslimen und Menschen anderen Glaubens in einer islamischen Gesellschaft vertiefen:

Einteilung von Nicht-Muslimen

A.        Dauernde Einwohner

Muslimische Juristen verwenden den Ausdruck ´Verbündete´ (arabisch ‘dhimmi’  oder ‘Ahl ul-Dhimma’ ), wenn sie nicht-muslimische Einwohner meinen.  Es ist kein abwertender Begriff, wie es manche erscheinen lassen.  In arabischer Sprache bedeutet das Wort ´dhimma´ einen Schutzvertrag für Nicht-Muslime, die in einem muslimischen Territorium leben.  Ein ähnlicher Begriff, ‘Ahl ul-Dhimma’ , bedeutet ´Leute des Bündnisses´, denn sie stehen unter dem Schutz durch den Bund, den der Prophet Muhammad und die Muslime ihnen zugestanden haben.[1]  Nicht-Muslimen wird in der muslimischen Gesellschaft Schutz garantiert, solange sie eine Kopfsteuer zahlen und sich an bestimmte Regelungen halten, die im islamischen Gesetz erwähnt werden.  Dieses Schutzbündnis ist nicht auf eine bestimmter Dauer beschränkt; vielmehr besteht es tatsächlich solange, wie sich diejenigen, die das Bündnis schlossen, an die Bedingungen halten.[2]  Die gute Absicht hinter dem Begriff ´dhimmi´ kann man an dem Brief sehen, den der Khalif Abu Bakr as-Siddiq[3] den Nicht-Muslimen von Najran geschrieben hat:

‘Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen.  Dies ist die niedergeschriebene Bestätigung von Gottes Diener, Abu Bakr, dem Nachfolger Muhammads, des Propheten und Gesandten Gottes.  Er bestätigt für euch die Rechte eines beschützten Nachbarn, in euch selbst, euren Ländern, eurer religiösen Gemeinschaft, eurem Reichtum, Gefolgsleute und Diener, diejenigen, von euch, die anwesend oder abwesend sind, eure Bischöfe und Mönche und Klöster und alles, das ihr besitzt, sei es groß oder klein.  Nichts davon soll euch genommen werden und ihr sollt volle Kontrolle darüber haben...’[4]

Ein weiteres Beispiel ist die Aussage des berühmten klassischen Gelehrten des Islam, Imam Awza’i[5] in seinem Brief an den Gouverneur der Abbassiden Salih b. ‘Ali b. Abdullah über die Leute des Bündnisses. “Sie sind keine Sklaven, also hütet euch davor, ihren Status zu ändern, nachdem sie in Freiheit gelebt hatten.  Sie sind freie Leute des Bündnisses.”[6]

In Anerkennung dieser Tatsache schrieb Ron Landau:

‘Im Gegensatz zum christlichen Reich, das versuchte, das Christentum seinen Untertanen aufzuzwingen, gewährten die Araber religiösen Minderheiten Anerkennung und akzeptierten ihre Anwesenheit.  Juden, Christen und Zoroastrier waren als Leute des Bündnisses bekannt; mit anderen Worten diese Nationen genossen einen beschützten Status.’[7]

B.        Zeitweilige Bewohner

Diese Kategorie enthält zwei Arten:

1)Die Bewohner nicht-muslimischer Länder, die zeitweilig zur Arbeit, Ausbildung, zu diplomatischen Zwecken und ähnliches in muslimische Länder kommen, und die mit den Muslimen durch Friedensabkommen, zwischenstaatliche Verträge oder andere Mechanismen in Frieden leben.  Muslimische Juristen sprechen auf arabisch von ihnen als mu’aahadun, was ´diejenigen, mit denen ein Abkommen besteht´, bedeutet. 

2)Die Bewohner von nicht-muslimischen Ländern, die zeitweilig zur Arbeit, Ausbildung, zu diplomatischen Zwecken und ähnliches in muslimische Länder kommen und mit denen die Muslime keinen Friedensvertrag haben oder die mit den Muslimen im Kriegszustand liegen.  Muslimische Juristen sprechen auf arabisch von ihnen als musta’minun, was ´Schutzsuchende´ bedeutet. 

Alle Gruppen besitzen allgemeine Rechte, die ihnen gemein sind, und exclusive Rechte, die für jede Gruppe spezifisch sind.  Wir werden unsere Diskussion möglichst auf die allgemeinsten, gemeinsamen Rechte beschränken, um übermäßige Details zu vermeiden. 

Die allgemeinen Rechte von Nicht-Muslimen

Der Begriff “Menschenrechte” ist relativ neu, erst seit dem Zweiten Weltkrieg, der Gründung der Vereinten Nationen 1945 und der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UN 1948 im täglichen Sprachgebrauch.[8]  Obwohl sein Auftauchen im internationalen Recht eine ziemlich neue Entwicklung ist, ist die Vorstellung von den Menschenrechten selbst nich neu.  Wenn man die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit den Menschenrechten vergleicht, die der Islam bereits vor 1400 Jahren garantiert hatte, kann man den hohen Grad an moralischer Entwicklung erkennen, die der Islam bereits vor der allgemeinen Erklärung erreicht hat.[9]  Dieser moralische Standard war nicht das Ergebnis menschlicher intellektueller Bemühungen.  Der Quell islamischer Moral ist Gott.   Der göttliche Standard liefert wahre Vollständigkeit und Tiefe in den Bedürfnissen der Menschen.  Er liefert alles, was der menschlichen Rasse Nutzen bringt und hält jeglichen Schaden fern.  Eine objektive Studie wird unweigerlich zu der Schlussfolgerung führen, ´dass es keine Religion und keinen Moralkodex auf der Erde gibt, der der treuen Bekräftigung dieser Rechte mehr großzügige Aufmerksamkeit beimisst als der Islam, der einzeln auf sie eingeht, sie erläutert und verkündet.’[10]

Die Schariah, der  Gesetzes – und Moralkodex des Islam, beschränkt sich nicht nur darauf, nur den Muslimen ihre Rechte zu geben.  Eines ihrer Unterscheidungsmerkmale ist, dass Nicht-Muslime viele dieser Rechte teilen.  Tatsächlich ist das allgemeine Prinzip, dass Nicht-Muslime dieselben Rechte und Pflichten besitzen wie Muslime.[11]  Dieser Aspekt der Religion ist einzigartig am Islam und wurde vielleicht noch von keiner anderen Weltreligion erreicht.  Wenn wir beispielsweise das Christentum betrachten, sagt Professor Joseph Heath von der Universität von Toronto: ‘Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass man die Bibel durchsucht, und keine einzige Erwähnung von „Rechten“ fimdet.  Man kann auch in der folgenden 1500 Jahren des Christentums keine Erwähnung von irgendwelchen Rechten finden.  Dies ist so, weil diese Vorstellung absolut fehlt.’[12]

Nicht-Muslime haben im Islam viele Rechte.  Wir werden unsere Diskussion auf die wichtigsten davon beschränken, wie Glaubensfreiheit, Recht auf Arbeit, Wohnung, Bewegungsfreiheit und Bildung. 



Footnotes:

[1] Zaydan, Dr. Abd al-Karim, ‘Ahkam al-Dhimmiyin wal-Musta’minin,’ S. 20

[2] Zaydan, Dr. Abd al-Karim, ‘Ahkam al-Dhimmiyin wal-Musta’minin,’ S. 35

[3] Abu Bakr (d. 13 AH/ 634 nChr): der erste Khalif nach dem Gesandten Gottes.  Er war der beste der Gefährten des Propheten Muhammad, bekannt für seine Aufrichtigkeit, und er war engste Freund des Propheten.  Er starb mit 63 und wurde an der Seite des Gesandten Gottes begraben. 

[4] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 79

[5] Al-Awza’i (d. 157 AH/774 CE): Abu ‘Amr ‘Abdur-Rahman, Imam und Gründer einer Rechtschule, der die Westafrikaner gefolgt sind, bevor sie Maliki wurden.  Er lebte in Syrien, bis er am Hafen von Beirut starb.  Er war die tragende Autorität Syriens in islamischer Gesetzeskunde seiner Generation.  Er legte besonderen Wert auf die ´lebende Traditon´ der muslimischen Gemeinschaft als eine maßgebende Quelle des Gesetzes.  Seine Rechtschule verbreitete sich in Nordafrika und Spanien.  Er wurde in der Nähe von Beirut beerdigt. 

[6] Abu Ubayd, al-Amwaal, S. 170, 171

  Zaydan, Dr. Abd al-Karim, ‘Ahkam al-Dhimmiyin wal-Musta’minin,’ S. 77

[7] Landau, R, ‘Islam and The Arabs,’ S. 119

[8] “Human Rights.” Encyclopedia Britannica. 2006.

[9] Ghazali, M, ‘Human Rights: The Teachings Of Islam vs. The Declaration of the United Nations.’

[10] Mutajalli, R.J.H., ‘Liberties And Rights In Islam,’ S. 22-23

[11] Zaydan, Dr. Abd al-Karim, ‘Ahkam al-Dhimmiyin wal- Musta’minin,’ S. 62

[12] Heath, Joseph, ‘Human rights have nothing to do with Christianity,’ Montreal Gazette, March 18, 2003

Arm Bester

Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 3 von 13):Nicht-muslimische Bewohner

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Beschreibung: Das Recht der Nicht-Muslime auf die Bewahrung ihrer Menschenwürde mit einer Erläuterung historischer Vorfälle und Beweisen aus den Texten.  

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Dr. Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 07 Nov 2011
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Arm Bester

The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_3_of_13)_001.jpgGott hat die Menschen mit einer bestimmten Würde geschaffen, Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen, und Er hat ihren Rang über vieles Seiner Schöpfung erhoben.  Gott sagt im Qur´an:

Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben.” (Quran 17:70)

Als ein Zwichen der Ehre und um seinen Rang zu erhöhen, befahl Gott den Engeln, sich aus Demut vor Adam, dem Vater der Menschheit, niederwerfen.  Gott teilt uns im Qur´an mit:

Und als Wir da zu den Engeln sprachen: "Werft euch vor Adam nieder", da warfen sie sich nieder, außer Iblis. Er weigerte sich.(Quran 20:116)

Gott hat der Menschheit viel Segen angedeihen lassen, einige sind offensichtlich, während andere verborgen sind.  Zum Beispiel stellte Erdie Himmel und die Erde den Menschen zur Verfügung, um sie zu ehren. Er sagt:

Allah ist es, der die Himmel und die Erde erschuf und Wasser aus den Wolken niederregnen ließ und damit Früchte zu eurem Unterhalt hervorbrachte; und Er hat euch die Schiffe dienstbar gemacht, damit sie auf dem Meer auf Seinen Befehl fahren, und Er hat euch die Flüsse dienstbar gemacht.(Quran 14:32-34)

Der Gott-gegebene Rang der Menschheit bildet die Grundlage des Grundprinzips der Menschenwürde im Islam; egal ob die Person Muslim oder Nicht-Muslim ist.  Der Islam betont, dass der Ursprung der Menschheit ein einziger ist; daher besitzen alle Menschen bestimmte Rechte den anderen gegenüber.  Gott sagt:

Allah ist es, der die Himmel und die Erde erschuf und Wasser aus den Wolken niederregnen ließ und damit Früchte zu eurem Unterhalt hervorbrachte; und Er hat euch die Schiffe dienstbar gemacht, damit sie auf dem Meer auf Seinen Befehl fahren, und Er hat euch die Flüsse dienstbar gemacht.” (Quran 49:13)

Der Gesandte Gottes erklärte diese Tatsache in seiner Abschiedspilgerfahrt, indem er sich an die größte Versammlung in der arabischen Geschichte wandte:

“Ihr Menschen, hört, dass euer Herr Einer ist.  Ihr sollt wissen, dass kein Araber einen Vorrang vor einem Nicht-Araber besitzt, und kein Nicht-Araber besitzt einen Vorrang vor einem Araber, und auch kein roter vor einem schwarzen Mann, kein schwarzer vor ein roten Mann, außer in seiner Gottesfurcht.  Habe ich euch die Botschaft überbracht?”[1]

Ein Beispiel für die Bewahrung der Menschenwürde von Nicht-Muslimen ist das Recht darauf, dass ihre Gefühle respektiert werden, beispielsweise dass ihnen gegenüber gutes Benehmen in Ansprachen und Diskussionen gegenüber gebracht wird, in Gehorsamkeit zu dem Befehl Gottes:

Und wenn sie ein Hauch von der Strafe deines Herrn berührt, dann werden sie sicher sagen: "O wehe uns, wir waren wahrlich Frevler!’” (Quran 21:46)

Nicht-Muslime besitzen das Recht, dass man sich über ihren religiösen Glauben nicht lustig macht.  Es mag keine Übertreibung sein, festzustellen, dass keine andere Religionsgemeinschaft oder Sekte auf der Welt so fair gegenüber anderen Ansichten ist.  Lasst uns als Beispiel einen Vers aus dem Qur an betrachten:

Sprich: "Wer gibt euch Nahrung von den Himmeln und der Erde?" Sprich: "Allah. Entweder wir sind oder ihr seid auf dem rechten Weg oder in offenkundigem Irrtum.” (Quran 34:24)

Dieser Vers endet mit dem, was arabische Sprachwissenschaftler als rhetorische Frage bezeichnen, deren Antwort zum Allgemeinwissen gehört, dass von den Zuhörern vorausgesetzt wird.  Dieser Vers blendet die Sicherheit mit Zweifel: Muslime folgen der Rechtleitung und der Irrtum der Nichtgläubgen wird als etwas Zweifelhaftes vorgestellt.  Indem Er dies tut, betont Gott die Wahrheit, in dem Er dem Leser gestattet, Seinen eigenen Schluss zu ziehen.  Gott sagt in diesem Vers nicht, wer der Rechtleitung folgt und wer nicht.  Der Vers behandelt dien fiktiven “Gegner” mit Gerechtigkeit, indem er ein Argument präsentiert, und dem Zuhörer erlaubt, zu urteilen.  Az-Zamakhshiri, ein klassischer Sprachwissenschaftler und Qur´anausleger, bearbeitet diese Tatsache:

‘Dies ist vergleichende Rede: wer sie hört, Unterstützer wie auch Gegner, wird der Person, an die sich die Rede richtet, sagen, dass der Redner ihn gerecht behandelt hat.  Sie lässt den Hörer den unvermeidlichen Schluss ziehen, nachdem das Argument präsentiert wurde, dass kein Zweifel daran besteht, wer der Rechtleitung folgt und wer im Irrtum ist.  Andeutungen der Tatsachen, als wäre die Frage ein Rätsel, liefert einen überzeugenderen Beweis für die Wahrheit, der Gegner wird sanft entwaffnet, ohne dass hasserfüllte Ressentiments auftauchen.’[2]

Ein Beispiel für diesen Stil, den der Qur´an anwendet, wäre wenn jemand in einer Diskussion sagt: ´Gott weiss, wer die Wahrheit spricht und wer ein Lügner ist.´[3]

Gott hat den Muslimen verboten, schlecht von den Göttern und Gottheiten zu sprechen, die die Nicht-Muslime anbeten, damit diese wiederum nicht schlecht von dem Einen, Wahren Gott sprechen.  Es wird schwer sein, ein vergleichbares Beispiel in irgendeiner Schrift der anderen Weltreligionen zu finden.  Wenn die Götzendiener die Muslime schlecht von ihren Göttern sprechen hören würden, dann könnte dies dazu führen, dass sie schlecht von Allah (dem persönlichen und richtigen Namen Gottes) sprechen.  Auch wenn die Muslime schlecht von den Gottheiten der Götzendiener sprechen würden, könnte dies dazu führen, dass die Götzendiener ihre verletzten Gefühle dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie die Gefühle der Muslime verletzen.  Ein derartiges Szenario verstößt gegen die Menschenwürde auf beiden Seiten und würde zu gegenseitiger Ablehnung und Hass führen.  Gott sagt im Qur´an:

Und schmäht die nicht, welche sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll ohne Wissen Allah schmähen. Also lassen Wir jedem Volke sein Tun als wohlgefällig erscheinen. Dann aber werden sie zu ihrem Herrn heimkehren; und Er wird ihnen verkünden, was sie getan haben.” (Quran 6:108)



Footnotes:

[1] Musnad Ahmad

[2] Zamakhshiri, ‘Kashhaf,’ vol. 12, p. 226

[3] Aayed, Saleh Hussain, ‘Huquq Ghayr al-Muslimeen fi Bilad il-Islam,’ p. 17

Arm Bester

Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 4 von 13): Das Recht auf Bewahrung der Menschenwürde II

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Beschreibung: Das Recht von Nicht-Muslimen auf Bewahrung ihrer Menschenwürde mit einer Erläuterung historischer Vorfälle und Beweisen aus den Texten. 

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Dr. Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 14 Nov 2011
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Arm Bester

The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_4_of_13)_001.jpgEin weiteres Beispiel dafür, welchen Wert der Islam auf die Bewahrung der Menschenwürde legt, illustriert die folgende berühmte Geschichte.  Sie zeigt den Grad, mit dem die Khalifen des frühen Islam die Würde der Nicht-Muslime beschützt haben.  Amr ibn al-As war der Gouverneur Ägyptens.  Einer seiner Söhne hatte einen koptischen Christen mit einer Peitsche geschlagen und zu ihm gesagt: „Ich bin der Sohn eines Edelmannes!“  Der Kopte ging zu ´Umar ibn al-Khattab, den muslimischen Khalif, der in der Stadt Medina residierte und reichte eine Berschwerde ein.  Dies sind die Einzelheiten, wie sie von Anas ibn Malik, dem persönlichen Diener des Propheten zu dessen Lebzeit, berichtet wurden:

“Wir saßen mit Umar ibn al-Khattab, als ein Ägypter kam und sagte: `Führer der Gläubigen, ich komme zu dir als ein Flüchtling.´  Da fragte ihn ´Umar nach seinem Problem und er antwortete: ´Amr hat die Gewohnheit, seine Pferde frei in Ägypten herum laufen zu lassen.  An einem Tag kam ich auf meiner Stute reitend.  Als ich an einer Gruppe von Menschen vorbeikam, blickten sie mich an.  Muhammad, der Sohn Amrs stand auf und kam zu mir und sagte: ´Ich schwöre beim Herrn der Kaaba, dass dies meine Stute ist!´  Ich antwortete: ´Ich schwöre beim Herrn der Kaaba, dass dies meine Stute ist!´  Er kam zu mir und schlug mich mit einer Peitsche und sagte: ´Du kannst sie nehmen, denn ich bin der Sohn eines Edelmannes (in dem Sinne: ich bin großzügiger als du).´  Der Vorfall kam Amr (zu Ohren), der fürchtete, ich könnte damit zu dir kommen, daher brachte er mich ins Gefängnis.  Ich floh und hier bin ich nun vor dir.”

Anas fuhr fort:

“Ich schwöre bei Gott, die einzige Antwort, die ´Umar gab, war, dass er den Ägypter aufforderte, Platz zu nehmen.  Dann schrieb ´Umar einen Brief an ´Amr, in dem er sagte: ´Wenn dich dieser Brief erreicht, komm und bringe mir deinen Sohn Muhammad.´  Dann befahl er dem Ägypter, in Medina zu bleiben, bis Amr käme.  Als Amr diese Nachricht erhielt, rief er seinen Sohn und fragte ihn: ´Hast du ein Verbrechen begangen?´  Sein Sohn verneinte.  Amr fragte: ´Warum also schreibt ´Umar von dir?´  Sie beide kamen zu ´Umar.  

Anas berichtete weiter von diesem Vorfall: 

“Ich schwöre bei Gott, wir saßen mit ´Umar und Amr kam (und) trug die Kleidung gewöhnlicher Leute.  ´Umar blickte sich nach dem Sohn um und sah ihn hinter seinem Vater stehen (um weniger auffällig zu erscheinen).  ´Umar fragte: ´Wo ist der Ägypter?´ und er antwortete: ´Hier bin ich!´  ´Umar sagte ihm: ´Hier ist die Peitsche.  Nimm sie und schlage den Sohn des Edelmannes.´  Da nahm er sie und schlug ihn energisch, während ´Umar wieder und wieder sagte: ´Schlag den Sohn des Edelmannes.´  Wir ließen ihn nicht aufhören, bis wir zufrieden waren, dass er ihn genug geschlagen hatte.  Dann sagte ´Umar: ´Jetzt must du sie nehmen und mich auf meinen kahlen Kopf schlagen.  Dies alles geschah wegen meiner Macht über euch.´  Da antwortete der Ägypter: ´Ich bin zufrieden und mein Zorn hat sich abgekühlt.´  ´Umar sagte zu ihm: ´Wenn du mich geschlagen hättest, hätte ich dir keinen Einhalt geboten, bis du es selbst gewünscht hättest.  Und du, Amr, seit wann hast du aus dem Volk deine Sklaven gemacht?  Sie sind als Freie geboren worden.´  Amr fing an, sich zu entschuldigen, indem er ihm erzählte: ´Ich wusste nicht, dass dies geschehen war.´  Da wandte sich ´Umar dem Ägypter zu: ´Du kannst gehen und mögest du geleitet werden.  Wenn dir irgendetwas geschieht, dann schreib mir.´”[1]

So war ´Umar, der gesagt hatte, als er zuerst als Khalif gewählt wurde: ´Die Schwachen mögen stark werden, denn ich werde für sie nehmen, was ihr Recht ist.  Und die Starken werden geschwächt werden, denn ich werde ihnen nehmen, was nicht rechtmäßig das Ihre ist.´  Die Geschichte berichtet von ihm als gerechten Herrscher wegen seiner Gerechtigkeit den Unterdrückten gegenüber ohne Rücksicht auf deren sozialen Stand und wegen seiner Entschlossenheit dem Unterdrücker gegenüber ohne Rücksicht auf seinen Rang. 

‘Der Wert dieser Geschichte besteht darin, dass sie berichtet, wie die Menschen unter der islamischen Vorherrschaft einen Sinn für Humanität und Würde besaßen.  Sogar ein ungerechtfertigter Schlag wurde abgelehnt und verachtet.  Zahlreiche Vorfälle an Ungerechtigkeiten ähnlich dieser Geschichte geschahen in der Zeit des byzantiner Reiches, jedoch bewegte sich keiner, um sie richtigzustellen.  Unter dem Schutz des islamischen Staates allerdings können wir ein Beispiel einer unterdrückten Person sehen, die sich ihrer Würde bewusst ist und von dem Zugriff auf ihre Rechte so überzeugt ist, dass sie bereitwillig die Schwierigkeiten und Entbehrungen einer Reise von Ägypten nach Medina auf sich nimmt, weil sie darauf vertraut, dass sie jemanden vorfindet, der ihre Beschwerde anhört.’[2]



Footnotes:

[1] Tantawi, Ali, ‘The History Of Umar,’ S. 155-156

[2] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami’ S. 30-31

Arm Bester

Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 5 von 13):  Das Recht auf Freiheit im Glauben I

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Beschreibung: Der Islam gewährt den Angehörigen anderer Religionen das Recht, ihren Glauben zu praktizieren.  Eine historische Analyse des islamischen Prinzips ´es gibt keinen Zwang in der Religion´. 

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Dr. Saleh al-Aayed)
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Arm Bester

The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_5_of_13)_001.jpgDer Islam zwingt keine Andersgläubigen zum Konvertieren.  Er hat ihnen die völlige Freiheit gegeben, ihren eigenen Glauben zu behalten und nicht gezwungen zu werden, den Islam anzunehmen.  Diese Freiheit wird sowohl im Qur´an als auch in den prophetischen Lehren, die als Sunna bekannt sind, dokumentiert.  Gott wendet sich im Qur´an an den Propheten  Muhammad:

„Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf der Erde sind, geglaubt. Willst du also die Menschen dazu zwingen, Gläubige zu werden?“(Quran 10:99)

Der Prophet Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien mit ihm, ließ den Menschen die Wahl, ob sie dem Islam beitreten oder ihre Religion beibehalten wollten.  Er fragte sie erst, ob sie den Islam annehmen wollen, nachdem er mit ihnen eine Übereinkunft geschlossen hatte und nachdem sie Bewohner im islamischen Staat geworden waren und sich ihrer persönlichen Unversehrtheit und ihres Eigentums sicher fühlten.  Dies gestattete ihnen, die Sicherheit des Bündnisses mit Gott und Seinem Propheten zu genießen.  Genau aus diesem Grund werden die nicht.muslimischen Einwohner als Dhimmis bezeichnet.[1]  Wenn der Prophet Gottes einen Kommandeur eines Heeres oder einen Bataillon zum Kampf schickte, befahl ihm der Prophet, in seinem Verhalten Gottes bewusst zu sein und seine muslimischen Gefährten gut zu behandeln.  Dann wies ihn der Prophet der Gnade an:

“Zieht aus zum Kampf Gott zuliebe und bekämpft diejenigen, die nicht an Ihn glauben.  Kämpft, aber übertreibt nicht, verhaltet euch nicht betrügerisch, verstümmelt nicht ihre Toten und tötet keine Kinder.  Wenn ihr auf eure Feinde trefft, die den Glauben verweigern, so bietet ihnen drei Dinge und akzeptiert, egal für welches sie sich entscheiden und beendet die Schlacht:

(a)  ladet sie ein, den Islam anzunehmen.  Wenn sie einverstanden sind, akzeptiert dies und beendet die Schlacht.  Dann ladet sie ein, von ihren Ländern in das Land der Auswanderer (Medina) zu ziehen und informiert sie darüber, dass sie, wenn sie dies tun, dieselben Privilegien und Verpflichtungen haben werden, wie die anderen Auswanderer sie besitzen.  Wenn sie ablehnen, aus ihren Ländern auszuwandern, informiert sie darüber, dass sie denselben Status haben werden wie die nomadischen Muslime: Dass sie sich dem Gesetz Gottes unterwerfen, das für alle Muslime gilt und dass sie keinen Anteil haben werden an dem Reichtum, der von einer Eroberung kommt, solange sie nicht am Jihad mit den Muslimen teilnehmen.

(b)  Wenn sie ablehnen, sagt ihnen, sie sollen die Jizyah[2] bezahlen und wenn sie damit einverstanden sind, dann nehmt dies von ihnen an und beendet die Schacht. 

(c)   Wenn sie dies alles ablehnen, dann ersucht Gott um Hilfe und kämpft gegen sie.’”[3]

Diese Anweisungen des Propheten gehorchten dem, was Gott im Qur´an sagt:  

„Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Der also, der nicht an falsche Götter glaubt, aber an Gott glaubt, hat gewiß den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Gott ist Allhörend, Allwissend.“ (Quran 2:256)

Edwin Calgary, ein amerikanischer Gelehrter, schrieb über diesen Vers: ´Es gibt im Qur´an einen Vers, der von Wahrheit und Weisheit erfüllt ist und der allen Muslimen bekannt ist.  Jeder andere sollte ihn ebenfalls gut kennen; es ist der, der besagt, dass es keinen Zwang in der Religion gibt.’[4]

Dieser Vers wurde wegen einiger Bewohner Medinas herabgesandt.  Wenn keines der Kinder der götzendienenden Frauen die Kindheit überlebte, haben sie einen Eid geschworen, das Kind zu einem Juden oder Christen zu machen, wenn es nur überlebte.  Als der Islam nach Medina kam, hatten sie erwachsene Kinder, Juden oder Christen waren.  Die Eltern versuchten, sie zu zwingen, die neue Religion anzunehmen, da wurde dieser Vers herabgesandt, um zu dies verhindern.  Der Vers und die Geschichte seiner Offenbarung enthüllt, dass es niemandem gestattet ist, jemanden zu zwingen, Muslim zu werden.  Dies ist der Fall, selbst wenn es die Eltern sind, die das beste für ihre Kinder wollen und ihre Kinder werden Mitglieder einer anderen Religion.  Der Qur´an weist es zurück, jemanden zum Islam zu zwingen.[5]  Gott sagt im Qur´an:

„Und sprich: "Es ist die Wahrheit von eurem Herrn: darum laß den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will. Siehe, Wir haben für die Frevler ein Feuer bereitet, dessen Zeltdecke sie umschließen wird. Und wenn sie um Hilfe schreien, so wird ihnen mit Wasser gleich geschmolzenem Metall, das die Gesichter verbrennt, geholfen werden. Wie schrecklich ist der Trank, und wie schlimm ist die Raststätte!“ (Quran 18:29)

Der Islam gewährt den Nichtmuslimen nicht nur ihre religiöse Freiheit, sondern sein tolerantes Gesetz geht sogar soweit, dass es ihre Orte der Anbetung bewahrt.[6]  Gott sagt im Qur´an:  

„Jenen, die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sagten: "Unser Herr ist Gott." Und wenn Gott nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiß Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Gottes oft genannt wird, niedergerissen worden. Und Gott wird sicher dem beistehen, der Ihm beisteht. Gott ist wahrlich Allmächtig, Erhaben.” (Quran 22:40)

Die muslimischen Khalifen pflegten ihre militärischen Führer anzuweisen, die auf Feldzüge zogen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Dinge zu garantieren.  Das erste Beispiel ist der Befehl Abu Bakrs an Usamah bin Zayd:.  

‘Ich befehle dir zehn Dinge: tötet keine Frau, kein Kind und keine ältere Person; fällt keine Fruchtbäume, verwüstet kein Heim, verwundet kein Schaf oder Kamel, außer wenn ihr es essen müsst; überschwemmt keine Palme, verbrennt sie nicht, seid nicht betrügerisch; seid nicht feige, und ihr werdet an Leuten vorbei kommen, die sich dem klösterlichen Leben ergeben haben, lasst sie sich (in Ruhe) ihrer Ergebung widmen.’[7]

Das zweite Beispiel ist der Vertrag Umar ibn al-Khattabs mit den Leuten der Iliya von Jerusalem:

‘Dies ist die Sicherheit, gewährt durch den Diener Gottes, Umar, den Führer der Gläubigen, den Leuten der Iliya: ihnen wird die Sicherheit ihrer Person, Besitztümer, Kirchen, Kruzifixe und jedem, sei er krank oder bei guter Gesundheit, sowie jedem in ihrer Gemeinschaft garantiert.  Ihre Kirchen werden weder besetzt noch zerstört, noch wird etwas von ihnen weggenommen: keine Einrichtung, keine Kruzifixe und kein Geld. Sie werden nicht gezwungen, ihre Religion zu verlassen, noch werden sie wegen ihr Schaden erleiden.  Sie werden nicht von den jüdischen Siedlern in Iliya besetzt werden.’[8]

Als Ergebnis dessen haben Juden und Christen seit der Ära der rechtgeleiteten Khalifen ihre Gottesdienste in Freiheit und Sicherheit abgehalten.[9]



Footnotes:

[1] Zuhaili, Wahba, ‘al-Islam wa Ghayr al-Muslimeen,’ S. 60-61

[2] Jizya: eine Schutzsteuer, die von den Nichtmuslimen als Tribut an den muslimischen Herrscher gezahlt wird.

[3] Sahieh Muslim

[4] Zitiert bei Young, Quailar, ‘The Near East: Society & Culture,’ S. 163-164

[5] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ p. 18-19

[6] Aayed, Saleh Hussain, ‘Huquq Ghayr al-Muslimeen fi Bilad il-Islam,’ p. 23-24

[7] Tabari, Tarirk al-Tabari, vol 3, p. 210

[8] Tabari, Tarirk al-Tabari, Bd. 3, S. 159

[9] Qaradawi, Yusuf, ‘al-Aqaliyyat ad-Diniyya wa-Hal al-Islami,’ S. 13

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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 6 von 13):  Das Recht auf Freiheit im Glauben II

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Beschreibung: Der Islam gewährt den Angehörigen anderer Religionen das Recht, ihren Glauben zu praktizieren.  Eine historische Analyse des islamischen Prinzips ´es gibt keinen Zwang in der Religion´. Teil 2.

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The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_6_of_13)_001.jpgMuslime schützten christliche Kirchen in den von ihnen besetzten Ländern vor Schaden.  In einem Brief an Simeon, den Erzbischof von Rifardashir und Führer aller Bischöfe von Persien, schrieb der Nestorianische Patriarch Geoff III:

‘Die Araber, denen Gott die Macht über die ganze Welt gegeben hat, wissen, wie reich Sie sind, denn sie leben unter euch.  Totz dessen greifen sie den christlichen Glauben nicht an.  Im Gegenteil, sie sympatisieren mit unserer Religion und verehren die Priester und Heiligen unseres Herrn und sie spenden großzügig unseren Kirchen und Klöstern.’[1]

Einer der muslimischen Khalifen, Abdul-Malik, nahm den Christen die Kirche des Johannes und machte sie zu einem Teil der Moschee.  Als Umar bin Abdulaziz sein Nachfolger als Khalif wurde, beschwerten sich die Christen bei ihm darüber, was sein Vorgänger ihrer Kirche angetan hatte.  Umar schrieb dem Gouverneur, dass der Teil der Moschee rechtmäßig ihnen gehöre und ihnen zurückzugeben sei, wenn sie nicht mit einer geldlichen Regelung einverstanden wären.[2]

Die Klagemauer in Jerusalem ist den Historikern als heiligster Ort des Gottesdienstes im Judentum bekannt.  Vor einiger Zeit wurde sie vollständig unter Schutt und Trümmern begraben.  Als der osmanische Khalif Sultan Sulayman davon erfuhr, befahl er seinem Gouverneur in Jerusalem, den ganzen Schutt zu entfernen, den Bereich zu reinigen, die Klagemauer zu reparieren und es den Juden zu ermöglichen, sie zu besuchen.[3]

Unvoreingenommene westliche Historiker erkennen diese Tatsachen an.  LeBon schreibt:

‘Die Toleranz Muhammads gegenüber den Juden und Christen war wahrlich groß; Gründer anderer Religionen, die vor ihm aufgetaucht waren, insbesondere des Judentums und Christentums, hatten solches Wohlwollen nicht zur Vorschrift gemacht.  Seine Khalifen verfolgten dieselbe Politik und seine Toleranz wurde von Skeptikern und Gläubigen gleichermaßen anerkannt, welche die Geschichte der Araber ausführlich studiert haben.’[4]

Robertson schrieb:

‘Allein die Muslime waren in der Lage, ihren Eifer für ihre eigene Religion mit Toleranz für die Anhänger anderer Religionen in Einklag zu bringen.  Selbst wenn sie ihre Schwerter erhoben, um in den Kampf zu ziehen, um für die Freiheit ihrer Religion zu kämpfen, ließen sie diejenigen, die sie nicht wünschten, frei an ihren eigenen religiösen Lehren festhalten.’[5]

Sir Thomas Arnold, ein englischer Orientalist, schrieb:

‘Wir haben nie von einem geplanten Versuch gehört, nicht-muslimische Minderheiten dazu zu zwingen, den Islam anzunehmen oder von irgend einer organisierten Verfolgung zur Untergrabung der christlichen Religion.  Wenn irgendeiner der Khalifen eine solche Politik gewählt hätte, hätten sie das Christentum mit derselben Leichtigkeit überwunden, wie Fredinand und Isabella den Islam aus Spanien verbannt haben oder mit der Ludwig XIV es zu einem in Frankreich bestrafbaren Verbrechen gemacht hat, dem Protestantismus zu folgen oder mit der die Juden vor 350 Jahren aus England verbannt worden waren.  Zu jener Zeit waren die östlichen Kirchen vollständig isoliert von der restlichen christlichen Welt.  Sie besaßen in der Welt keine Unterstützer, denn sie wurden als gotteslästernde Sekte des Christentums angesehen.  Dass sie heute noch existieren ist der stäkste Beweis für die Politik der Toleranz der islamischen Regierung ihnen gegenüber.’[6]

Der amerikanische Autor Lothrop Stoddard schrieb: ‘Der Khalif Umar trug die größtmögliche Sorge zur Erhaltung der christlichen heiligen Stätten und die Khalifen nach ihm folgten seinem Beispiel.  Sie haben die vielen Konfessionen von Pilgern nicht belästigt, die jährlich aus allen Winkeln der christlichen Welt kamen, um Jerusalem zu besuchen.’[7]

Die Realität sah so aus, dass Nicht-Muslime unter den Muslimen mit mehr Toleranz behandelt wurden, als ihnen von irgendeiner anderen Sekte ihrer eigenen Religion zuteil geworden ist.  Richard Stebbins sprach von den Erfahrungen der Christen unter der Herrschaft der Türken:

‘Sie (die Türken) gestatteten ihnen allen, den römisch katholischen und den griechisch orthodoxen, ihre Religion zu bewahren und ihren Überzeugungen zu folgen wie sie es wählten: sie erlaubten ihnen, ihre heiligen Rituale in Konstantinopel und an vielen anderen Orten durchzuführen.  Dies ist ein Gegensatz zu dem, was ich aus den zwölf Jahren, die ich in Spanien gelebt habe, bezeugen kann; wir wurden nicht nur gezwungen, an ihren papistischen Festlichkeiten teilzunehmen, sondern unsere Leben und die Leben unserer Großkinder waren in Gefahr.’[8]

Thomas Arnold erwähnte in seiner ´Einladung zum Islam´, dass es in Italien viele Menschen gegeben hat, die sich nach der osmanischen Herrschaft gesehnt hatten.  Sie wünschten sich dieselbe Freiheit und Toleranz, wie sie die Osmanen ihren christlichen Mitbürgern gewährten, denn sie hatten alle Hoffnung aufgegeben, diese unter irgendeiner christlichen Herrschaft zu erhalten.  Er erwähnt auch, dass eine große Menge Juden vor der Verfolgung in Spanien am Ende des 15. Jahrhunderts geflohen ist und in der osmanischen Türkei Zuflucht gesucht hatte.[9]

Der folgende Punkt ist es wert, nochmals betont zu werden.  Die jahrhundertelange Existenz von Nicht-Muslimen in der muslimischen Welt, vom maurischen Spanien und vom Afrika südlich der Sahara bis nach Ägypten, Syrien, Indien und Indonesien ist ein deutlicher Beweis für die religiöse Toleranz, die der Islam Menschen anderen Glaubens gewährt.  Diese Toleranz führte sogar zur Verfolgung der Muslime wie in Spanien, wo die verbleibenden Christen die Schwäche der Muslime ausnutzten, sie angriffen und sie aus Spanien vertrieben, indem sie sie entweder töteten, sie zum konvertieren zwangen oder vertrieben.  Etienne Denier schrieb: ‘Die Muslime sind das Gegenteil von dem, was viele Menschen denken.  Sie haben außerhalb des Hijaz niemals Gewalt benutzt.[10]  Die Anwesenheit von Christen war ein Beweis dieser Tatsache.  Sie behielten acht Jahrhunderte lang, während der die Muslime ihre Länder regierten, ihre Religion in völliger Sicherheit bei.  Einige von ihnen hatten hohe Stellungen am Palast in Cordoba inne, aber als dieselben Christen Macht über das Land errangen, war es plötzlich ihre erste Sorge, die Muslime zu vernichten.’[11]



Footnotes:

[1] Arnold, Thomas, ‘Invitation To Islam,’ S. 102

[2] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ S. 32

[3] Hussayn, Abdul-Latif, ‘Tasamuh al-Gharb Ma’l-Muslimeen,’ S. 67

[4] LeBon, Gustav, ‘Arab Civilization,’ S. 128

[5] Zitiert in Aayed, Saleh Hussain, ‘Huquq Ghayr al-Muslimeen fi Bilad il-Islam,’ S. 26

[6] Arnold, Thomas, ‘Invitation To Islam,’ S. 98-99

[7] Stoddard, L.W., ‘The Islamic World At Present,’ Bd 1, S. 13-14

[8] Zitiert in Qaradawi, Yusuf, ‘al-Aqaliyyat ad-Diniyya wa-Hal al-Islami,’ S. 56-57

[9] Arnold, Thomas, ‘Invitation To Islam,’ S. 183

[10] Hijaz: der westliche Teil Arabens, einschließlich der Städte Mekka und Medina. 

[11] Denier, Etienne, ‘Muhammad The Messenger Of God,’ S. 332

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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 7 von 13): Das Recht, ihren religiösen Gesetzen zu folgen

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Beschreibung: Das Recht von Nicht-Muslimen, ihren eigenen Gesetzen zu folgen und nicht gezwungen zu werden, dem islamischen Gesetz zu folgen.  

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The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_7_of_13)_001.jpgDer Islam zwingt nicht-muslimische Bürger, die in muslimischen Gebieten leben, nicht dazu, von muslimischen Gesetzen beherrscht zu werden.  Sie sind davon ausgenommen, die Zakah[1] zu zahlen.  Unter dem islamischen Gesetz wird ein Muslim, der keine Zakah zahlt und diese Verpflichtung ablehnt, zu einem Ungläubigen.  Das islamische Gesetz erlegt allen fähigen Muslimen die Wehrpflicht auf, aber Nicht-Muslime sind davon ausgenommen, auch wenn es den Muslimen und den Nicht-Muslimen gleichermaßen nutzen würde.  Als Ausgleich für diese beiden Ausnahmen zahlen Nichtmuslime eine nominale Steuer, die als Jizya bekannt ist.  Sir Thomas Arnold schrieb: ´Die Jizya war so gering, dass sie keine Belastung für sie darstellte, insbesondere wenn wir beachten, dass sie vom Militärdienst ausgeschlossen waren, während dies für ihre muslimischen Mitbürger eine Pflicht war.´[2]

Der Islam gestattet Nicht-Muslimen auch, ihr ziviles Recht in Dingen wie Ehe und Scheidung beizubehalten.  Im Strafrecht verurteilten muslimischen Richter Nicht-Muslime für Dinge, die in ihrer Religion als sündig betrachtet wurden, wie Diebstahl, aber nicht für Dinge, die in ihrer Religion gestattet waren, wie Wein trinken und Schweinefleisch essen.[3]  Dies hat seine Grundlage ganz eindeutig in der Handlungsweise des Propheten selbst, als er zuerst nach Medina gekommen war und eine ´Verfassung´ konstituierte.  Er erlaubte den einzelnen Stämmen, die keine Muslime waren, sich auf ihre eigenen religiösen Schriften und Gelehrten zu berufen, wenn es um ihre persönlichen Angelegenheiten ging.  Sie konnten aber auch den Propheten bitten, in ihren Streitigkeiten unter ihnen zu richten, wenn sie wollten.  Gott sagt im Qur´an:

“…Wenn sie nun zu dir kommen, so richte zwischen ihnen oder wende dich von ihnen ab…” (Quran 5:42)

Hier sehen wir, dass der Prophet jeder Religion gestattete, in ihren eigenen Angelegenheiten ihren eigenen Schriften entsprechend zu richten, solange sie nicht den Artikeln der Verfassung widersprachen, ein Pakt, der das friedliche Nebeneinander in der Gesellschaft förderte. 

Umar ibn Abdulaziz, ein muslimischer Herrscher, fand es schwer zu akzeptieren, dass Nicht-Muslime weiterhin ihren eigenen sozialen Regeln folgten, die den islamischen Anordnungen wirdersprachen.  Er schrieb Hasan al-Basri[4] einen Brief, um seinen rechtlichen Rat einzuholen: ‘Wie kommt es, dass die rechtgeleiteten Khalifen vor uns die Leute des Bunde tun ließen, was sie taten, sie heiraten nahe Verwandte,[5] und halten sich Schweine und (trinken) Wein?´ Hasan antwortete: ´Sie zahlten Jizya, damit sie praktizieren und glauben können, was sie glaubten, und ihr mögt dem islamischen Recht folgen, führt nichts Neues ein.´[6]

Die Leute des Bundes hatten ihre eigenen Gerichtshöfe, um ihre Streitigkeiten beizulegen, aber wenn sie es wünschten, konnte sie sich auch an islamische Gerichte wenden.  Gott befahl seinem Propheten:

Wenn sie nun zu dir kommen, so richte zwischen ihnen oder wende dich von ihnen ab. Und wenn du dich von ihnen abwendest, so können sie dir keinerlei Schaden zufügen; richtest du aber, so richte zwischen ihnen in Gerechtigkeit. Wahrlich, Gott liebt die Gerechten.” (Quran 5:42)

Adam Metz, ein westlicher Historiker, schreibt in Islamic Civilization in the Fourth Century of the Hegira:

“Da das islamische Gesetz speziell für Muslime galt, gestattete der islamische Staat den Menschen anderer Religionszugehörigkeit, ihre eigenen Gerichtshöfe.  Was wir über diese Gerichtshöfe wissen, ist, dass es kirchliche Gerichte waren und bekannte spirituelle Führer waren die obersten Richter.  Sie schrieben eine Menge Bücher über das kononische Recht und ihre Entscheidungen waren nicht nur auf Fragen des persönlichen Status beschränkt.  Sie enthielten auch Probleme wie Erbschaft und viele der Rechtsstreitigkeiten unter Christen hatten nichts mit dem Staat zu tun.”[7]

Daran kann man erkennen, dass der Islam Nicht-Muslime nicht dafür bestrafte, wenn sie etwas taten, was sie nach ihren eigenen religiösen Gesetzen für erlaubt hielten, wie das Trinken von Alkohol oder Essen von Schweinefleisch, obwohl dies im Islam verboten war.  Die Toleranz, die der Islam den Nicht-Muslimen entgegenbringt, wird von keinem anderen religiösen Gesetz, keiner sekulären Regierung und keinem politischen System von heute übertroffen.  Gustav LeBon schreibt:

“Die Araber hätten leicht durch ihre ersten Eroberungen geblendet werden können und dieselben Ungerechtigkeiten begehen können, die Eroberer gewöhnlich begehen.  Sie hätten ihre unterlegenen Gegner misshandeln können oder sie dazu zwingen können, ihre Religion anzunehmen, die sie auf der gesamten Welt verbreiten wollten.  Die Araber aber vermieden das.  Die früheren Khalifen, waren politische Genies, was unter Befürwortern neuer Religionen selten war, ihnen war klar, dass Religionen und Systeme nicht nit Zwang auferlegt werden können.  Daher behandelten sie die Völker von Syrien, Ägypten, Spanien und eines jeden anderen Landes, das sie einnahmen, mit großer Freundlichkeit, wie wir gesehen haben.  Sie ließen ihre Gesetze, Regelungen und Glaubensgrundlagen intakt und erlegten ihnen nur die Jizya auf, die gering war, verglichen mit dem, was sie zuvor an Steuern hatten zahlen müssen, um ihre Sicherheit zu bewahren.  Die Wahrheit ist, dass diese Nationen niemals tolerantere Eroberer als die Muslime und keine tolerantere Religion als den Islam kennen gelernt hatten.”[8]



Footnotes:

[1] Zakah: eine der Säulen des Islam.  Es ist ein Plfichtalmosen, das auf bestimmter Formen des Besitzes gezahlt wird.  

[2] Arnold, Thomas, ‘Invitation to Islam,’ S. 77

[3] Maududi, Abul ‘Ala, ‘The Rights of The People of Covenant In The Islamic State,’ S. 20-21

[4] Hasan al-Basri: einer der bedeutendsten Gelehrten aus der zweiten Generation der Muslime, der für seine Askese und sein Wissen berühmt war.  Er wurde 642 nChr in Medinaals Sohn eines in Maysan gefangen genommenen Sklaven geboren, der vom Schreiber des Propheten, Zaid bin Thabit, befreit worden war.  Er wuchs in Basra, Irak, auf.  Hasan traf zahlreiche Gefährten und übermittelte viele Berichte vom Propheten Muhammad.  Seine Mutter diente Umm Salama, der Ehefrau des Propheten.  Er starb 728 nChr im Alter von 88 Jahren in Basra.    

[5] Den Zoroastriern ist es heute noch erlaubt, ihre eigenen Geschwister zu heiraten. 

[6] Maududi, Abul ‘Ala, ‘The Rights Of The People of Covenant In The Islamic State,’ S. 22

[7] Metz, Adam, ‘Islamic Civilization in the Fourth Century of the Hegira,’ vol 1, S. 85

[8] Lebon, G, ‘The Civilization Of The Arabs,’ S. 605

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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 8 von 13): Das Recht auf Gerechtgkeit I

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Beschreibung: Beispiele für die Gerechtigkeit des Islam gegenüber Nicht-Muslimen und Gerechtigkeit als ein Recht.  

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The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_8_of_13)_001.jpgGott verlangt von den Muslimen, in allen Angelegenheiten gerecht zu sein und jedem gegenüber gerecht zu handeln.  Gott sagt:

Und den Himmel hat Er emporgehoben. Und Er hat das (richtige) Abwiegen zum Gebot gemacht, auf daß ihr euch in der Waage nicht vergeht.  So setzt das Gewicht in gerechter Weise und betrügt nicht beim Wiegen. Und Er hat die Erde für die Geschöpfe bereitet” (Quran 55:7-10)

Muslimen wurde von Gott aufgetragen, Gerechtigkeit walten zu lassen, auch wenn dies bedeutet, gegen sich selbst oder Nahestehende vorzugehen, wie im Quran gesagt wird.

O ihr, die ihr glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen für Gott, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Gott beiden näher; darum folgt nicht der persönlichen Neigung, auf daß ihr gerecht handeln könnt. Und wenn ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist Gott eures Tuns kundig.” (Quran 4:135)

Gott verlangt, dass wir jederzeit gerecht handeln: 

“Gott befiehlt euch, die anvertrauten Güter ihren Eigentümern zurückzugeben; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, nach Gerechtigkeit zu richten. Wahrlich, billig ist, wozu Gott euch ermahnt. Gott ist Allhörend, Allsehend.(Quran 4:58)

Die islamische Gerechtigkeit gegenüber Nicht-Muslimen hat viele Gesichter.  Der Islam gewährt ihnen das Recht, vor ihre eigenen Gerichte zu ziehen; er garantiert ihnen auch Gleichrangigkeit, wenn sie Gerechtigkeit von Muslimen fordern und beschließen, ihren Fall einem islamischen Gericht vorzulegen.  Gott sagt: 

Wenn sie nun zu dir kommen, so richte zwischen ihnen oder wende dich von ihnen ab. Und wenn du dich von ihnen abwendest, so können sie dir keinerlei Schaden zufügen; richtest du aber, so richte zwischen ihnen in Gerechtigkeit. Wahrlich, Gott liebt die Gerechten.” (Quran 5:42)

Wenn ein Muslim von einem nicht-muslimischen Dhimmi stiehlt, so wird ihm die gleiche Strafe zuteil, wie wenn der Dhimmi von einem Muslim gestohlen hätte.  Demgemäß riskiert ein Muslim die Strafe für Verleumdung, wenn er einen Mann oder eine Frau verleumdet, der oder die unter dem Schutz des Bundes steht.[1]

Die islamische Geschichte weiß einige wunderschöne Beispiele für Gerechtigkeit von Muslimen gegenüber Nicht-Muslimen zu erzählen.  Ein Mann namens Ta’ima stahl eine Rüstung von Qataada, seinem Nachbarn.  Qataada hatte die Rüstung in einem Mehlsack versteckt und als Ta’ima ihn entwendete, lief aus einem Loch im Sack Mehl aus, so dass er eine Spur bis zu seinem Haus hinterließ.   Dann ließ Ta’ima die Rüstung in der Obhut eines Juden namens Zayed, der sie in seinem Haus aufbewahrte, um das Verbrechen zu verbergen.  Als die Leute daher nach der gestohlenen Rüstung suchten, folgten sie der Spur aus Mehl bis zu Ta’imas Haus, aber dort fanden sie sie nicht.  Als er darüber befragt wurde, schwor er, sie nicht genommen zu haben und nichts darüber zu wissen.  Die Menschen, die dem Besitzer halfen, schworen ebenfalls, ihn gesehen zu haben, wie er in der Nacht in Qataadas Haus eingebrochen sei, und dass sie der besagten Fährte bis zu seinem Haus gefolgt waren.  Nichtsdestotrotz ließen sie, nachdem sie gehört hatten, dass Ta´ima seine Unschuld beschwor, von ihm ab und suchten nach weiteren Beweisen; schließlich fanden sie noch eine dünnere Spur aus Mehl, die sie zum Haus von Zayed führte und sperrten diesen ein.

Der jüdische Mann erzählte ihnen, dass Ta’ima die Rüstung bei ihm gelassen hatte und ein paar jüdische Männer bestätigten seine Aussage.  Der Stamm, zu dem Ta’ima gehörte, sandte einige Männer zum Gesandten Gottes, die ihm ihre Sicht von der Geschichte vorstellten und ihn baten, ihn zu verteidigen.  Der Delegation wurde gesagt: ´Wenn ihr euren Stammesgenossen nicht verteidigt, wird Ta´ima sein Ansehen verlieren und hart bestraft werden und der Jude wird leer ausgehen´.  Der Prophet war geneigt, ihnen zu glauben und er war drauf und dran, den jüdischen Mann zu bestrafen, als Gott den folgenden Vers des Qur´an offenbarte, um den Juden zu rehabilitieren.[2]  Der Vers wird heute immer noch bei den Muslimen zitiert, um daran zu erinnern, dass Gerechtigkeit allen dienen muss:

Wahrlich, zu dir haben Wir das Buch mit der Wahrheit niedergesandt, auf daß du zwischen den Menschen richten mögest, wie Gott es dir gezeigt hat. Sei also nicht ein Verfechter der Treulosen.Und bitte Gott um Vergebung. Wahrlich, Gott ist Allverzeihend, Barmherzig.  Und setze dich nicht für diejenigen ein, die sich selbst betrügen. Wahrlich, Gott liebt nicht denjenigen, der ein Betrüger, ein Sünder ist.  Sie möchten sich vor den Menschen verbergen, doch vor Gott können sie sich nicht verborgen halten; und Er ist bei ihnen, wenn sie sich auf verwerfliche Intrigen vorbereiten. Und Gott ist ihres Tuns kundig. Ihr habt euch also für sie in diesem irdischen Leben eingesetzt. Wer aber wird sich für sie vor Gott am Tage der Auferstehung einsetzen? Oder wer wird ihr Beschützer sein?” (Quran 4:105-109)



Footnotes:

[1] Masud, Fahd Muhammad Ali, ‘Huquq Ghayr is-Muslimeen fid-Dawla al-Islamiyya,’ S. 138-139, 144-149.

   Aayed, Saleh Hussain, ‘Huquq Ghayr al-Muslimeen fi Bilad il-Islam,’ S. 32-33.

   Zaydan, Dr. Abd al-Karim, ‘Ahkam al-Dhimmiyin wal-Mustami’nin,’ S. 254.

[2] Wahidi, ‘Al-Asbab an-Nuzool,’ S. 210-211

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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 9 von 13): Das Recht auf Gerechtigkeit II

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Beschreibung: Weitere Beispiele islamischer Gerechtigkeit gegenüber Nicht-Muslimen und Gerechtigkeit als ein Recht.  

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Saleh al-Aayed)
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The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_9_of_13)_001.jpgEinst entstand ein Streit  zwischen Ali bin Ali Talib, als dieser Khalif war, und einem jüdischen Mann, der zum Richter Schurayh al-Kindi ging.  Schurayh berichtet die Einzelheiten dieses Geschehens:.

“Ali vermisste sein Panzerhemd, also ging er nach Kufa zurück und fand es in den Händen eines jüdischen Mannes, der es auf dem Markt anbot.  Er sagte: ‘O Jude!  Dieses Panzerhemd ist das meine!  Ich gebe es nicht weg und verkaufe es auch nicht!’

Der Jude antwortete: ‘Es ist meins.  Es befindet sich in meinem Besitz.’

Ali sagte: ‘Wir werden den Richter dies für uns richten lassen.’

Da kamen sie zu mir und Ali saß neben  mir und sagte: ‘Dieses Panzerhemd ist meins; Ich gebe es nicht weg und verkaufe es auch nicht.’

Der Jude saß vor mir und sagte: ‘Das ist mein Panzerhemd.  Es befindet sich in meinem Besitz.’

Ich fragte: ‘O Führer der Gläubigen, hast du irgendeinen Beweis?’

‘Ja,’ sagte Ali. ‘Mein Sohn Hassan und Qanbarah können bezeugen, dass dies mein Panzerhemd ist.’

Ich sagte: ‘Führer der Gläubigen , das Zeugnis eines Sohnes zugunsten seines Vaters ist vor Gericht nicht gestattet.’

Ali rief aus: ‘Wie Vollkommen ist Gott!  Du kannst das Zeugnis eines Mannes nicht annehmen, dem das Paradies versprochen wurde?  Ich hörte den Gesandten Gottes sagen, dass Hassan und Hussain die Prinzen der Jungen im Paradies sein werden.’[1]

Der jüdische Mann sagte: ‘Der Führer der Gläubigen Zitiert mich vor seinen eigenen Richter und der Richter urteilt zu meinen Gunsten gegen ihn!  Ich bezeuge, dass keiner das Recht besitzt angebetet zu werden, außer Gott und dass Muhammad Sein Gesandter ist [der jüdische Mann nahm den Islam an], und das Panzerhemd ist deins, Führer der Gläubigen.  Du hast es in der Nacht vergessen und ich habe es gefunden.’[2]

Eine andere erstaunliche Geschichte von muslimischer Gerechtigkeit gegenüber Nicht-Muslimen betrifft die Eroberung der Stadt von Samarkand.  Qutayba, der muslimischen Heerführer, hatte den Bewohnern Samarkands keine Wahl gelassen, ob sie den Islam annehmen, einen Schutzvertrag mit den Muslimen eingehen oder den Kampf zu jener Zeit annehmen.  Jahre nach der Eroberung haben die Leute von Samarkand eine Beschwerde bei ‘Umar bin Abdulaziz, den damaligen Khalifen, eingelegt.  Umar befahl dem Gouverneur der Stadt, sie dem Volk zu übergeben und sie zu räumen und dann den Menschen die drei Alternativen zum Wählen zu geben.  Erstaunt von dieser Zurschaustellung soforrtiger Gerechtigkeit nahmen viele Bewohner von Samarkand den Islam an![3]

Wir lesen auch in der Geschichte von Ereignissen, wo sich die allgemeine muslimischen Bevölkerung der Rechte der nicht-muslimischen Minderheiten bewusst war und von ihren Herrschern Gerechtigkeit für die Nichtmuslime forderten.  Walied ibn Yazied, ein Umayyidischer Khalif, verbannte die Bewohner Zyperns und zwang sie, sich in Syrien anzusiedeln.  Die Gelehrten des Islam billigten seinen Schritt damals nicht und erklärten hinterher, es sei Unterdrückung.  Sie brachten dieses Thema wieder zur Sprache, als sein Sohn Khalif wurde und schlugen vor, das Volk sich wieder in seinem Heimatland ansiedeln zu lassen.  Er war damit einverstanden und ist seither als gerechtester Herrscher der Umayyiden Dynastie bekannt.[4]  Ein weiterer ähnlicher historischer Vorfall war als der Statthalter von Libanon, Salih ibn Ali, ein ganzes Dorf von Nichtmuslimen vertrieb, weil sich einige von ihnen weigerten, Steuern auf ihre Produkte zu zahlen.  Der Statthalter war ein enger Ratgeber des Khalifen, da kam ihnen Imam Awza’i, ein bekannter Gelehrter in Syrien zu Hilfe und erhob Einspruch in einem Brief.  In einem Teil des Briefes seht:.

‘Wie kannst du ein ganzes Volk bestrafen für die Missetaten einiger weinger, und du gehst so weit, dass du sie von ihren Häusern vertreibst?  Gott sagt:

(Geschrieben steht,) dass keine lasttragende (Seele) die Last einer anderen tragen soll.” (Quran 53:38)

Dies ist der überzeugendste Beweis, der zu beachten und zu befolgen ist.  Und der Befehl des Propheten, der in dieser Hinsicht zu befolgen ist, lautet:.

“Wenn irgendeiner einen Dhimmi unterdrückt oder ihm etwas auferlegt, was er nicht tragen kann, gegen den werde ich am Tag des Gerichts streiten.”[5]

Sie sind keine Sklaven, die man einfach von einem Ort zum anderen nehmen kann, wie es einem gefällt.  Sie sind freie Menschen des Bundes.’[6]

Sekuläre Schreiber und Historiker waren gezwungen, die Gerechtigkeit des Islam gegenüber Nicht-Muslimen in ihren Reihen anzuerkennen.  Der britische Historiker H.G. Wells schrieb folgendes:.

‘Sie gründeten großartige Traditionen gerechter Toleranz.  Sie inspirieren die Menschen mit einem Geist von Großzügigkeit und Toleranz, und sie sind menschlich und praktikabel.  Sie schufen eine menschliche Gemeinschaft, in der nur selten Grausamkeit und soziale Ungerechtigkeit zu sehen waren, ganz anders als in irgendeiner zuvor dagewesenen Gesellschaft.’[7]

Als er die christlichen Sekten zu Beginn der Jahrhunderte der islamischen Herrschaft erläutert, schreibt Sir Thomas Arnold:

‘Islamische Prinzipien der Toleranz verboten diese Taten [wurden zuvor erwähnt], die immer etwas Unterdrückung beinhalteten.  Muslime waren genau das Gegenteil der anderen und es scheint so, dass sie keinen Aufwand scheuten, alle ihre christlichen Untergebenen mit Gerechtigkeit und Gleichwertigkeit zu behandeln.  Ein Beispiel hierfür war die Eroberung Ägyptens, als die Jakobiner den Vorteil der Beseitigung der byzantiner Autoritäten genossen, um die orthodoxen Christen von ihren Kirchen zu enteignen.  Die Muslime gaben sie ihren rechtmäßigen Eigentümern zurück, als die Orthodoxen ihnen den Beweis für ihren Eigentum vorlegten.’[8]

Amari, ein sizilianischer Orientalist beobachtete:.  

‘In der Zeit der arabischen Vorherrschaft ging es den eroberten Bewohnern der Insel (Sizilien) gut und sie lebten zufrieden, verglichen mit ihren italienischen Kollegen, die unter dem Joch der Langiornianer und der Franken litten.’[9]

Nadhmi Luqa kommentierte:. 

‘Kein Gesetz kann Ungerechtigkeit und Voreingenommenheit besser ausmerzen als eines, das besagt:.  

“…Und der Hass gegen eine Gruppe soll euch nicht (dazu) verleiten, anders als gerecht zu handeln.(Quran 5:8)

Nur wenn eine Person an diesen Anspruch festhält, nichts darüber hinaus begehrt und sich einer Religion widmet, die diese hohen Prinzipien und Rechtschaffenheit besitzt und nichts anderes akzeptiert…nur dann kann sie behaupten, sich selbst geehrt zu haben.’[10]



Footnotes:

[1] Al-Tirmidhi

[2] Hayyan, Abu Bakr, ‘Tarikh al-Qudat,’ vol 2, p. 200

[3] Tantawi, Ali, ‘Qasas Min al-Tarikh,’ p. 85

[4] Balazuri, Ahmad, ‘Futuh al-Buldan,’ p. 214

[5] Al-Baihaqi, ‘Sunan al-Kubra’

[6] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ S. 31

[7] Zitiert von Siba’i, Mustafa, ‘Min Rawai Hadaratina,’ S. 146

[8] Arnold, Thomas, Invitation To Islam,’ S.  87-88

[9] Zitiert von Aayed, Saleh Hussain, ‘Huquq Ghayr al-Muslimeen fi Bilad il-Islam,’ S.  39

[10] Luqa, Nadhmi, ‘Muhammad: The Message & The Messenger,’ S. 26

Arm Bester

Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 10 von 13): Sicherheit für Leben, Eigentum und Ehre

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Beschreibung: Schutz von Leben, Eigentum und Ehre von Nicht-Muslimen unter dem Islamischen Gesetz.  

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 26 Dec 2011
  • Zuletzt verändert am 26 Dec 2011
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The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_10_of_13)_001.jpgDas Islamische Gesetz schützt Menschenrechte, wie die Bewahrung des Lebens, des Eigentums und der Ehre für Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen.  Ob die Nicht-Muslime Einwohner oder Besucher sind, bleibt sich gleich, diese Rechte werden ihnen garantiert.  Diese Rechte können nicht genommen werden, außer in einem Fall, den das Gesetz gestattet.  Beispielsweise darf ein Nicht-Muslim nicht getötet werden, außer wenn er eines Mordes schuldig ist.  Gott sagt:

Sprich: "Kommt her, ich will verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts zur Seite stellen und den Eltern Güte erweisen; und ihr sollt eure Kinder nicht aus Armut töten, Wir sorgen ja für euch und für sie. Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen; und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Das ist es, was Er euch geboten hat, auf daß ihr es begreifen möget.’” (Quran 6:151)

Der Prophet des Islam erklärte, dass das Leben nicht-muslimischer Einwohner oder Besucher unverletzlich ist, als er sagte:

“Wer eine Person tötet, mit der wir einen Vertrag haben, wird nicht nahe genug an das Paradies kommen, um seinen Duft zu riechen, und sein Duft ist aus einer Entfernung von vierzig Jahren Reise zu riechen.” (Sahieh Al-Bukhari)

Der Islam erlaubt es nicht, sich an einem Nicht-Muslim zu vergreifen, seine Ehre oder sein Eigentum anzutasten oder ihn zu verletzen.  Wenn jemand von einem Dhimmi stiehlt, muss er bestraft werden.  Wenn jemand von einem Dhimmi etwas leiht, muss das Eigentum zurückgegeben werden.  Der Prophet des Islam sagte:

“Ihr müsst wissen, dass es euch nicht erlaubt ist, das Eigentum der Leute des Abkommens zu nehmen, es sei denn (als Bezahlung) für etwas.”[1]

Er sagte ebenfalls:

“Tatsächlich hat Gott, der Allmächtige und Erhabene, euch weder erlaubt, die Häuser der Leute der Schrift zu betreten, außer mit ihrer Erlaubnis, noch hat er euch erlaubt, ihre Frauen zu schlagen oder ihre Früchte zu essen, wenn sie euch geben, wozu sie verpflichtet sind.  [von der Jizyah].” (Abu Dawud)

Es gibt eine interessante Geschichte aus der Zeit von Ahmad ibn Tulun von Ägypten.  Eines Tages kam ein christlicher Mönch zu Tuluns Palast, um sich über den Gouverneur zu beschweren.  Als er ihn bemerkte, befragte ihn ein Wächter über das Problem.  Als er herausfand, dass der Gouverneur 300 Dinar vom Mönch genommen hatte, bot ihm der Wächter an, ihn zu bezahlen unter der Bedingung, dass er sich nicht beschwerte, und der Mönch nahm sein Angebot an.

Das Ereignis erreichte Tulun, der den Mönch, den Wächter und den Gouverneur zu seinem Gericht zitierte.  Tulun sagte zu dem Gouverneur: ´Werden nicht alle deine Bedürfnisse durch ein ausreichendes Einkommen gedeckt?  Hast du einen Bedarf, der es rechtfertigt, von anderen zu nehmen?´

Der Gouverneur  gestand Kraft seiner Argumentation, aber Tulun fuhr damit fort, ihn zu befragen, enthob ihn schließlich seines Postens.  Tulun fragte dann den Mönch, wieviel der Gouverneur von ihm genommen habe und der Mönch berichtete ihm, dass es 300 Dinar gewesen seien.  Tulun sagte: ´Schade, dass du nicht gesagt hast 3000 Dinar, denn er braucht eine größere Strafe, aber ich kann sie nur deiner Aussage entsprechend begründen.´  Und er nahm das Geld und gab es dem Mönch zurück.[2]

Nicht-Muslime besitzen das Recht, dass ihre Ehre geschützt wird.  Dieses Recht erstreckt sich nicht nur auf nicht-muslimische Einwohner, sondern auch auf Besucher.  Sie alle besitzen das Recht, sicher und geschützt zu sein.  Gott sagt:

“Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Gottes Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind.(Quran 9:6)

Das Recht auf Asyl macht es für jeden Muslim zur Pflicht, das Asyl zu respektieren und zu wahren, das ein anderer Muslim gewährt hat; entsprechend der Aussage des Propheten:

“Die Pflicht, die aus dem Abkommen entsteht, ist (eine Verpflichtung der) Gemeinschaft, und der Muslim, der am nächsten ist, muss sich bemühen, sie zu erfüllen.  Jeder, der den Schutz, den ein Muslim gewährt hat, bricht, steht am Tag des Gerichts unter dem Fluch Gottes, der Engel und aller Menschen; zu seinen Gunsten wird keine Fürsprache akzeptiert.”[3]

Eine der weiblichen Gefährtinnen, Umm Hani, sagte zum Propheten:

“Gesandter Gottes, mein Bruder Ali behauptet, dass er mit einem Mann im Krieg stünde, dem ich Asyl gewährt habe, ein Mann mit dem Namen Hubayra.”

Der Prophet antwortete ihr:

“Jeder, dem du Asyl gegeben hast, steht unter dem Schutz von uns allen, o Umm Hani.”[4]

Das Recht auf Asyl und Schutz erfordert einen Muslim, der einem Nicht-Muslim, der darum bittet, Asyl und Schutz gewährt, und es warnt vor der schweren Strafe für den, der es bricht.  Asyl garantiert Schutz vor Aggression oder Übergriffen auf jedem, dem Sicherheit gewährt wurde, ein Recht das in keiner anderen Religion explizit gewährt wird. 



Footnotes:

[1] Musnad Ahmad

[2] Ibn Hamdun, ‘at-Tazkira al-Hamduniyya,’ vol. 3, p. 200-201

[3] Sahih Al-Bukhari, Ibn Majah

[4] Sahih Al-Bukhari

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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 11 von 13): Gute Behandlung

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Beschreibung: Gut behandelt zu werden ist das Recht eines Nicht-Muslims unter dem Islam, nicht nur eine Sache der Höflichkeit.

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 02 Jan 2012
  • Zuletzt verändert am 02 Jan 2012
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Arm Bester

The_Rights_of_Non-Muslims_in_Islam_(part_11_of_13)_001.jpgDer Qur´an weist die Muslime an, Nicht-Muslime höflich mit einem Geist der Freundlichkeit und Großzügigkeit zu behandeln, vorausgesetzt, dass sie den Muslimen gegenüber nicht feindlich gesonnen sind.  Gott sagt:

“Gott verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Gott liebt die Gerechten.  Doch Gott verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt - das sind die Missetäter.(Quran 60:8-9)

Al-Qarafi, ein klassischer muslimischer Gelehrter, beschreibt die Tiefe der Bedeutung von „gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren”, auf den obrigen Vers bezogen.  Er erläutert den Ausdruck:

‘…Sanftmütigkeit den Schwachen gegenüber, sie mit Kleidung zu versorgen, um sie zu bedecken und weich mit ihnen zu sprechen.  Dies muss mit Zuneigung und Gnade geschehen, nicht mit Einschüchterung oder Herabwürdigung.  Darüber hinaus könnten sie auch einige lästige Nachbarn sein, die du zwingen könntest, wegzuziehen, aber du tust es aus Freundlichkeit ihnen gegenüber nicht, nicht aus Angst oder finanziellen Gründen.  Auch um Rechtleitung für sie zu beten und damit sie die Ränge der mit äußerlichem Lohn Gesegneten erreichen, sie in allen weltlichen und spirituellen Dingen beraten, ihren Ruf schützen, wenn sie der Verleumdung ausgesetzt sind und ihr Eigentum, ihre Familien, ihre Recht und ihre Angelegenheiten zu verteidigen.  Ihnen gegen Unterdrückung beizustehen und ihnen zu helfen, ihre Rechte zu bekommen.’[1]

Göttliche Befehle, Nicht-Muslime auf diese Weise zu behandeln, wurden von den Muslimen sehr ernst genommen.  Es waren nicht einfach nur Verse zum Rezitieren, sondern es ist der Göttliche Wille, der ausgeführt werden muss.  Der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien mit ihm, selbst war die erste Person, die die göttlichen Befehle in die Tat umgesetzt hat, gefolgt von seinen Khalifen und den allgemeinen Gläubigen.  Die Lebensgeschichte des Propheten des Islam gibt viele Beispiele von seiner freundlichen, toleranten Co-Existenz mit Nicht-Muslimen.  Einige seiner Nachbarn waren Nicht-Muslime und der Prophet war großzügig zu ihnen und machte ihnen Geschenke.  Der Prophet des Islam besuchte sie, wenn sie krank wurden und handelte mit ihnen.  Es gab eine jüdische Familie, der er regelmäßig Almosen gab und die Muslime fuhren nach seinem Tod damit fort.[2]

Als eine christliche Delegation von äthiopischen Kirchen Medina besuchte, öffnete der Prophet seine Moschee für sie, damit sie dort verweilen konnten, bewirtete sie großzügig und trug sogar selbst das Essen auf.  Er sagte:

“Sie waren großzügig zu unseren Gefährten, daher möchte ich selbst großzügig zu ihnen sein...”

…damit bezog er sich auf das Ereignis, als sie einer Anzahl von seinen Gefährten Asyl gewährt hatten, die vor der Verfolgung von Arabien nach Abbessinien geflohen waren.[3]  Bei einer anderen Gelegenheit kam ein jüdischer Mann namens Zayd bin Sana zum Propheten des Islam, um eine Schuld zurückzufordern.  Er packte den Propheten an seiner Kleidung und seinem Umhang, zog den Propheten dicht vor sein Gesicht und sagte: ´Muhammad, wirst du mir nicht mein Recht geben?  Du und euer Klan Banu Muttalib zahlen ihre Schulden nie pünktlich!´  ´Umar, einer der Gefährten des Propheten, erzürnte sich und sagte: ´Feind Gottes, ich habe wirklich gehörte, was du gerade zum Propheten Gottes gesagt hast.  Ich schwöre bei dem Einen, Der ihn mit der Wahrheit gesandt hat, wenn ich nicht fürchtete, dass er mich tadeln wird, hätte ich mein Schwert genommen und deinen Kopf abgeschlagen!´  Der Prophet blickte ruhig zu ´Umar und wies ihn sanft zurecht:.

“Umar, das ist nicht das, was wir von dir hören sollten.  Du hättest mir raten sollen, meine Schulden rechtzeitig zu begleichen und ihn auf respektvolle Art bitten sollen, eine Entschädigung zu suchen.  Jetzt nimm ihn, begleiche die Schulden von meinem Geld und gib ihm zwanzig Maß an Datteln.”

Der jüdische Mann war von dem Verhalten des Propheten so angenehm überrascht, dass er auf der Stelle seine den Islam annahm![4]

Die Gefährten des Propheten Muhammad folgten seinem Beispiel in der Behandlung der Nicht-Muslime.  ´Umar setzte eine dauerhafte Gabe für eine jüdische Familie ein, für die der Prophet gesorgt hatte, als er noch lebte.[5]  Er fand die Rechtfertigung für die Zuteilung von Geldern für die Leute der Schrift in folgendem Qur´anvers:. 

Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, für die Sache Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.” (Quran 9:60)

Abdullah ibn ‘Amr, ein berühmter Gefährte des Propheten Muhammad, gab seinen Nachbarn regenmäßig Almosen.  Er schickte bei religiösen Anlässen seinen Diener mit Fleischportionen zu seinem jüdischen Nachbarn.  Der überraschte Diener befragte Abdullah über seine Sorge für seinen jüdischen Nachbarn.  Abdullah berichtete ihm die Aussage des Propheten Muhammad:. 

“Der Engel Gabriel hat mich so unnachgiebig dazu aufgefordert, wohltätig zu meinem Nachbarn zu sein, dass ich dachte, er würde ihn zu meinem Erben machen.”[6]

Wenn wir uns der Geschichte zuwenden, finden wir ein wunderbares Beispiel dafür, wie ein muslimischer Herrscher von seinen Statthaltern erwartete, dass sie jüdische Bevölkerung behandelte.  Der Sultan von Marokko, Muhammad ibn Abdullah, erließ am 5.Februar 1864 nChr einen Erlass: 

‘An unsere Amtsdiener und Agenten, die ihre Pflichten als bevollmächtigte Repräsentanten in unseren Territorien erfüllen, richten wir folgenden Erlass:.

‘Sie müssen mit den jüdischen Bewohnern unserer Gebiete dem absoluten Standard der Gerechtigkeit entsprechend verfahren, der von Gott aufgestellt wurde.  Der Jude muss vor dem Gesetz auf einer gleichen Basis behandelt werden wie andere, so dass keiner die geringste Ungerechtigkeit, Unterdrückung oder Missbrauch erleidet.  Keinem von ihrer eigenen Gemeinschaft oder von außerhalb darf es gestattet werden, irgendeinen Angriff auf sie oder auf ihren Besitz zu begehen.  Ihre Künstler und Handwerker dürfen nicht gegen ihren Willen in Dienst genommen werden und ihnen muss dafür, dass sie dem Staat dienen, voller Lohn gezahlt werden.  Jegliche Unterdrückung wird den Unterdrücker am Tag des Gerichts in Dunkelheit stehen lassen und wir werden derartiges Unrecht nicht dulden.  Jeder ist aus der Sicht unseres Gesetzes gleich, und wir werden gegen jeden, der sich gegen Juden vergeht oder sie angreift, mit göttlicher Hilfe vorgehen.  Diesen Befehl, den wir hier festgelegt haben, ist dasselbe Gesetz, dass seit jeher bekannt ist, eingerichtet und festgelegt wurde.  Wir haben diesen Erlass nur verfasst, um es einfach zu bestätigen und jeden zu warnen, der wünscht, ihnen zu schaden, damit die Juden sich sicher fühlen können, und diejenigen, die vorhaben, ihnen zu schaden, durch noch größere Furcht abgeschreckt werden.’[7]

Renault ist einer der unvoreingenommenen westlichen Historiker, der die freundliche und faire Behandlung von Muslimen den nicht-muslimischen Minderheiten gegenüber Anerkennung gezollt hat. Er kommentiert:.

‘Die Muslime in den Städten des islamischen Spaniens behandelten die Nicht-Muslime auf die bestmögliche Art.  Im Gegenzug zeigten die Nicht-Muslime Respekt für die Empfindlichkeiten der Muslime und beschnitten ihre eigenen Kinder und enthielten sich des Essens von Schweinefleisch.’[8]



Footnotes:

[1] Al-Qarafi, ‘al-Furooq,’ Bd. 3, S. 15

[2] Abu Ubayd, al-Amwaal, S. 613

[3] Ibn Hamdun, ‘at-Tazkira al-Hamduniyya,’ Bd. 2, S. 95

    Siba’i, Mustafa, ‘Min Rawai Hadaratina,’ S. 134

[4] Ibn Kathir, ‘al-Bidaya wal-Nihaya,’ Bd. 2, S. 310

[5] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 86

[6] Sahieh Al-Bukhari

[7] Qaradawi, Yusuf, ‘al-Aqaliyyat ad-Diniyya wa-Hal al-Islami,’ S. 58-59

[8] Quoted by Siba’i, Mustafa, ‘Min Rawai Hadaratina,’ S. 147

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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 12 von 13): Soziale Sicherheit

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Beschreibung: Arme und bedürftige Nicht-Muslime haben ein Anrecht auf soziale Sicherheit unter dem islamischen Gesetz.  Beispiele aus der Geschichte, wo Nicht-Muslime von öffentlichen Geldern versorgt wurden.

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Saleh al-Aayed)
  • Veröffentlicht am 09 Jan 2012
  • Zuletzt verändert am 09 Jan 2012
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Arm Bester

Die moderne Wohlfahrt stellt soziale Mittel für ihre armen Mitbürger zur Verfügung, aber der Islam ist allen Nationen im Aufbau sozialer Sicherheitsnetze voran gegangen.  Das islamische Gesetz hat finanzielle Versorgung für bedürftige Muslime durch Zakah (Pflichtalmosen) und Sadaqa (freiwillige Almosen) gesichert.  Mit der Zakah wurde den wohlhabenden Muslimen die Fürsorge für die Armen zur Pflicht gemacht, während es bei der Sadaqa der Diskretion des Einzelnen überlassen bleibt, den Bedürftigen zu helfen.  Soziale Sicherheit, die vom Islam bereitgestellt wird, umfasst auch Nicht-Muslime.  Das islamische Gesetz erfordert, dass der Staat für seine Einwohner mit Behinderungen sorgt – Muslim oder Nicht-Muslim – die sie vom Arbeiten abhält.  Sie werden aus der Staatskasse versorgt, und der Herrscher ist nachlässig, wenn er dies nicht tut.  Es werden in der Geschichte viele Fälle von Muslimen, die nicht-muslimischen Einwohnern soziale Sicherheit gewährt haben, berichtet.  Umar ibn al-Khattab, der zweite Khalif des Islam kam einmal an einem alten, blinden Mann vorbei, der vor einem Haus bettelte.  Umar fragte ihn, welcher Religionsgemeinschaft er angehöre.  Der Mann sagte, er sei jüdisch.  Umar fragte ihn dann: ´Was hat dich dazu gebracht?´ Der alte Mann sagte: ´Frag nicht mich, frag ...Armut und das Alter.´  Umar nahm den Mann zu seinem eigenen Haus mit, half ihm, mit seinem eigenen Geld, und befahl dann dem Schatzmeister: ´Du musst nach diesem Mann und anderen wie diesem sehen.  Wir haben ihn nicht gerecht behandelt.  Er hätte nicht die besten Jahre seines Lebens unter uns verbringen sollen, um Elend in seinem Alter vorzufinden.´  Umar erleichterte ihm und anderen in seiner Situation das Zahlen der Jizya.[1]

Ein weiteres Beispiel finden wir in Khalid ibn al-Walids Brief an das Volk der irakischen Stadt Hira.  Er enthält die Bedingungen des Waffenstillstands, die er ihm anbot:

‘Wenn Gott uns zum Sieg verhilft, werden die Leute des Bundes geschont.  Sie besitzen Rechte, die ihnen von Gott versprochen wurden.  Es ist der strengste Bund, den Gott einem Seiner Propheten auferlegt hat.  Sie haben sich auch an die Pflichten zu halten, die er ihnen auferlegt und dürfen sie nicht brechen.  Wenn sie erobert werden, werden sie bequem mit allem leben, was ihnen zusteht.  Mir wurde befohlen, von der Jizya die Älteren auszunehmen, die nicht arbeiten können, die Behinderten oder die Armen, die von ihrer eigenen Gemeinschaft Almosen erhalten.  Die Staatskasse wird sie und ihre Angehörigen versorgen, solange sie in muslimischen Ländern oder in der Gemeinschaft muslimischer Emigranten leben.  Wenn sie aus den muslimischen Ländern ausziehen, haben weder sie noch ihre Angehörigen ein Anrecht auf irgendeine Zuwendung.’[2]

Bei einem weiteren Vorfall besuchte Umar ibn al-Khattab, der muslimischen Khalif, die Stadt Damaskus.  Er kam an einer Gruppe christlicher Leprakranker vorbei.  Er ordnete an, dass ihnen Almosen und regelmäßige Nahrungsmittel gegeben werden.[3]

Umar ibn Abdul-Aziz, ein anderer muslimischer Khalif, schrieb an seinen Vertreter in Basra, Irak: ‘Such nach Leuten des Bundes in deiner Gegend, die alt geworden sind und unfähig zu verdienen und versorge sie mit regelmäßigen Zuwendungen aus der Staatskasse, damit sie ihren Bedarf decken können.’[4]

Einige der frühen Muslime[5] pflegten einen Teil ihrer Pflichtalmosen nach dem Ramadhan (zakat ul-fitr) christlichen Mönchen zu geben, aufgrund ihres Verständnisses der Qur´anverse:

“Gott verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Gott liebt die Gerechten.  Doch Gott verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt - das sind die Missetäter.”(Quran 60:8-9)

Letztendlich gibt es noch andere Rechte, die wir hier nicht besprochen haben, weil wir annehmen, dass sie elementar sind und für selbstverständlich gehalten werden, wie das Recht zu arbeiten, zu wohnen, Transport, Bildung und so weiter.[6]  Aber bevor wir dieses Thema beenden, würde ich gerne folgende Beobachtung machen.  Unsere Diskussion hat erläutert, wie Nicht-Muslime in muslimischen Ländern Rechte genießen, die in Nicht-Muslimischen Ländern nicht gewährt werden könnten.  Einige Leser könnten mit Zurückweisung reagieren, dass diese Rechte in der Vergangenheit existiert haben mögen, aber die Erfahrung von Nicht-Muslimen, die in muslimischen Ländern heute leben, sei anders.  Die Beobachtung des Verfassers ist, dass Nicht-Muslime viele derselben Rechte heute genießen, vielleicht sogar noch mehr.  Gott, der Allmächtige, hat uns in folgendem Vers befohlen, ehrlich zu sein: 

O ihr, die ihr glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen für Gott, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Gott beiden näher; darum folgt nicht der persönlichen Neigung, auf daß ihr gerecht handeln könnt. Und wenn ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist Gott eures Tuns kundig.”(Quran 4:135)

Außerdem, wenn wir die Bedingungen von Nicht-Muslimen, die in muslimischen Ländern leben, mit denen von muslimischen Minderheiten in nicht-muslimischen Ländern vergleichen, sei es heutzutage oder in der Vergangenheit, sehen wir einen erheblichen Unterschied.  Was geschah den Muslimen während der Kreuzzüge, unter der spanischen Inquisition, im kommunistischen China oder in der Sowjetunion?  Was geschieht ihnen heute im Balkan, Russland, Palästina und Indien?  Es ist es wert, nachzudenken, und eine Antwort auf der Grundlage von Gleichheit und eine Erklärung von Wahrheit und Gerechtigkeit zu geben.  Allah ist der beste Richter und Er sagt:

O ihr, die ihr glaubt! Setzt euch für Gott ein und seid Zeugen der Gerechtigkeit. Und der Haß gegen eine Gruppe soll euch nicht (dazu) verleiten, anders als gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Gott; wahrlich, Gott ist eures Tuns kundig”(Quran 5:8)



Footnotes:

[1] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 136

[2] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 155-156

[3] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ S. 17

[4] Abu Ubayd, al-Amwaal, S. 805

[5] Sarkhasi, ‘al-Mabsut,’ Bd 2, S. 202

   Jassas, ‘al-Ahkam ul-Quran,’ Bd. 3, S. 215

[6] Public Regulations Relevant to non-Muslims, S. 43-58.

Arm Bester

Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 13von 13): Schutz vor fremden Angriffen

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Beschreibung: Das Recht von Nicht-Muslimen durch das Zahlen von Jizya gegen Angriffe von außen beschützt zu werden.

  • von IslamReligion.com (ursprünglich von Salehal-Aayed)
  • Veröffentlicht am 16 Jan 2012
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Arm Bester

Nicht-muslimische Einwohner haben ähnliche Rechte, vor äußeren Feinden beschützt zu werden, wie sie ein muslimischer Mitbürger auch besitzt.  Die Zahlung der Jizya sichert den Schutz gegen Angriffe von außen, Verteidigung gegen Feinde und dass Lösegeld für sie gezahlt wird, wenn sie von einem Feind gefangen genommen werden.[1]

Vor ein paar Jahrhunderten schrieb Ibn Hazm, ein klassischer Gelehrter des Islam:

‘Wenn wir von einer feindlichen Nation angegriffen werden, deren Ziel die Leute des Bundes sind, die unter uns leben, ist es unsere Pflicht, vollkommen bewaffnet zu kommen und dazu bereit, im Kampf für sie zu sterben, um diese Menschen, die durch den Bund mit Gott und Seinem Gesandten geschützt sind, zu beschützen.  Weniger als dies und sie auszuliefern, wäre eine tadelnswerte Vernachlässigung des heiligen Versprechens.’[2]

In der Vergangenheit wurden viele Beispiele von Muslimen berichtet, die ihr heiliges Versprechen den Dhimmis gegenüber erfüllt haben.  Der Gefährte des Propheten Muhammad, Abu Ubayda al-Jarrah, war der Heerführer der Armee, die Syrien eroberte.  Er traf mit dem Volk das Abkommen, die Jizya zu zahlen.  

Als sie die aufrichtige Treue der Muslime spürten, widerstanden die syrischen Leute des Bundes den Feinden der Muslime und standen den Muslimen gegen sie bei.  Die Bewohner jeder Stadt sandten einige aus ihrem Volk, um die Byzantiner auszuspionieren, die die Neuigkeiten von der Versammlung der Byzantiner Armee zu den Befehlshabern von Abu Ubayda überbrachten.  Als die Muslime schließlich befürchteten, sie könnten nicht in der Lage sein, für ihren Schutz zu garantieren, schrieb Abu Ubayda seinen Befehlshabern, all das Geld, das sie als Jizya gesammelt hatten, wieder auszuzahlen, mit folgender Nachricht für die Syrier:

‘Wir geben euch euer Geld zurück, weil uns die Nachricht von den erwarteten Armeen erreicht hat.  Die Bedingung für unsere Vereinbarung ist, dass wir euch beschützen, und wir sind dazu nicht in der Lage, deshalb geben wir euch das zurück, was wir von euch genommen haben.  Wenn Gott uns den Sieg gewährt, werden wir zu unserer Vereinbarung stehen.’

Als seine Befehlshaber das Geld zurückzahlten und seine Nachricht überbrachten, lautete die Antwort der Syrier:

‘Möge Gott euch sicher zu uns zurück bringen.  Möge Er euch zum Sieg verhelfen.  Wenn die Byzantiner an eurer Stelle gewesen wären, hätten sie nichts zurück gegeben, sie hätten uns alles genommen, was wir besitzen, und uns ohne etwas zurück gelassen.’

Die Muslime trugen den Sieg davon.  Als die Leute anderer Städte sahen, wie ihre Verbündeten geschlagen wurden, versuchten sie, einen Waffenstillstand auszuhandeln.  Abu Ubayda ging auf einen Waffenstillstand mit allen von ihnen ein, mit allen Rechten, die er in den ersten Verträgen gewährt hatte.  Sie baten auch darum, dass die Byzantiner, die sich unter ihnen versteckten, mit ihren Familien und ihren Besitztümern sicher nach Hause zurück kehren dürften, ohne dass ihnen geschadet würde, was Abu Ubayda zusicherte. 

Da schickten die Syrier die Jizya und öffneten ihre Städte, um die Muslime Willkommen zu heißen.  Auf dem Heimweg traf Abu Ubayda die Vertreter der Stadtleute und Dörfler, die ihn baten, den Bund auf sie ebenfalls auszuweiten,  worauf er gerne einging.[3]

Ein weiteres Beispiel von Muslimen, die die nicht-muslimischen Bewohner verteidigten, können wir in den Taten von Ibn Taimiyya sehen.  Er ging zum Anführer der Tartaren, nachdem sie Syrien geplündert hatten, wegen der Freilassung ihrer Gefangenen.  Der Führer der Tartaren war damit einverstanden, die muslimischen Gefangenen freizulassen, aber Ibn Taimiyya protestierte:

‘Wir werden erst zufrieden sein, wenn alle die jüdischen und christlichen Gefangenen auch frei gelassen werden.  Sie sind Leute des Bundes.  Wir geben keinen Gefangenen auf, weder von unseren eigenen Leuten, noch von denen, mit denen wir ein Bündnis haben.’

Er beharrte darauf, bis die Tartaren alle von ihnen frei ließen.[4]

Außerdem haben muslimischen Juristen gesagt, dass das Schützen von Nicht-Muslimen vor Angriffen von außen genauso ene Pflicht ist, wie ihr Schutz vor inneren Schikanen.  Al-Mawardi stellte fest:   

‘Die Zahlung der Jizya gibt den Leuten des Bundes zwei Rechte; erstens: dass sie ungestört bleiben; zweitens: dass sie behütet und beschützt werden.  Auf diese Weise können sie in der Gesellschaft sicher sein und werden vor Bedrohungen von außen beschützt.’[5]

Islam betrachtet das Aufgeben des Schutzes der nicht-muslimischen Einwohner als eine Form des Unrechts und der Unterdrückung, die verboten sind.  Gott sagt:

“…Und den, der von euch Unrecht tut, werden Wir eine große Strafe kosten lassen.(Quran 25:19)

Deshalb wird das Schädigen oder Unterdrücken der Leute des Bundes als eine schwer wiegende Sünde angesehen.  Das Aufrechterhalten der Verträge  mit ihnen ist eine Verpflichtung für den muslimischen Khalif und seine Vertreter.  Der Prophet hat versprochen, am Tag des Gerichts zugunsten des Dhimmi gegen jeden zu streiten, der ihm geschadet hat: 

“Wehe!  Wer auch immer grausam und hart zu einer nicht-muslimischen Minderheit ist, ihre Rechte beschneidet, ihnen mehr aufbürdet, als sie ertragen können oder irgendetwas von ihnen gegen ihren freien Willen nimmt; ich (der Prophet Muhammad) werde am Tag des Gerichts gegen diese Person Beschwerde erheben.” (Abu Dawud)

Alle Beweise im islamischen Recht deuten darauf hin , dass die Leute des Bundes zu schützen sind.  Al-Qarafi, ein anderer klassischer muslimischer Gelehrter schrieb:

‘Der Bund ist ein Vertrag, der Bedingungen enthält, die für uns verpflichtend sind, denn sie stehen unter unserem Schutz als Nachbarn und dem Bund Gottes und Seines Gesandten und der Religion des Islam.  Wenn jemand ihnen mit unangebrachter Sprache, Verleumdung, Belästigung irgendeiner Art oder Schaden zufügt oder ein Helfer bei solchen Taten ist, dann hat er den Bund Gottes, Seines Gesandten und des Islam auf die leichte Schulter genommen.’[6]

 Umar, der zweite Khalif des Islam, befragte die Besucher, die von den anderen Provinzen zu ihm kamen, um ihn zu treffen, über die Situation der Leute des Bundes zu befragen, und er pflegte zu sagen: ´Wir müssen wissen, dass der Vertrag immer noch bestätigt wird.’[7]  Es wird berichtet, dass Umar auf seinem Sterbebett gesagt habe: ´Befehlt dem, der nach mir als Khalif kommt, die Leute des Bundes gut zu behandeln, ihren Vertrag aufrechtzuerhalten und sie nicht mit Bürden zu überlasten.’[8]

Die Aussagen muslimischer Gelehrter und die Handlungsweisen vieler muslimischer Herrscher demonstrieren das islamische Engagement für die Rechte der Nicht-Muslime von den frühesten Zeiten an.



Footnotes:

[1] Einige Teile dieses Artikels sind den Büchern ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ von Yusuf Qaradawi und ‘Huquq Ghayr is-Muslimeen fid-Dawla al-Islamiyya,’ von Fahd Muhammad Ali Masud entnommen.

[2] Qarafi, ‘al-Furuq,’ Bd. 3, S. 14

[3] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 149-151

[4] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ S. 10

[5] Mawardi, ‘al-Ahkam al-Sultaniyya,’ S. 143

[6] Qarafi, ‘al-Furuq,’ Bd. 3, S. 14

[7] Tabari, Tarirk al-Tabari, Bd. 4, S. 218

[8] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 1136

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