Umweltschutz im Islam (teil 6 von 7): Die Erhaltung der natürlichen Grundelemente – Pflanzen und Tiere (2)
Beschreibung: Die islamische Sichtweise von der Rolle der Pflanzen und der Tiere in der Umwelt und die Erhaltung dieser lebendigen Elemente ist für die Bewahrung und den Fortbestand des Lebens fundamental. (Teil 2).
- von Dr. A. Bagader, Dr. A. El-Sabbagh, Dr. M. Al-Glayand, and Dr. M. Samarrai (edited by IslamReligion.com)
- Veröffentlicht am 03 May 2010
- Zuletzt verändert am 03 May 2010
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Der Prophet Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, wurde von Gott gesandt als:
“…Barmherzigkeit für alle Welten...” (Quran 21:107)
Er hat uns mit seinen Anweisungen und Lehren gezeigt, wie wir diese Geschöpfe behandeln und für sie sorgen sollen. Er sagte:
“Den Gnädigen wird vom Allergnädigsten Gnade erwiesen. Seid denen auf der Erde gegenüber gnädig, und Der, Der über den Himmeln ist, wird euch gnädig sein.” (Abu Dawud, Al-Tirmidhi)
Er befahl der Menschheit, die Bedürfnisse aller Tiere zu stillen, die unter ihrer Obhut stehen, und er warnte davor, dass jemand, der ein Tier verhungern oder verdursten läßt, von Gott im Feuer der Hölle bestraft wird.[1]
Außerdem wies er die Menschen an, allgemein bedürftige Tiere zu versorgen, als er von einer Person berichtete, deren Sünden durch Gott vergeben wurden, weil sie einem Hund mit furchtbarem Durst Wasser gegeben hatte. Da fragten die Leute:
“O Gesandter Gottes, gibt es einen Lohn dafür, wenn man gut zu diesen Tieren ist?“
Er antwortete: “Es gibt einen Lohn für jedes lebendige Wesen, dem Gutes getan wird.” (Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim)
Jagen und Fischen, um sich davon zu ernähren, ist im Islam gestattet; allerdings hat der Prophet jeden verflucht, der ein lebendiges Wesen als Zielscheibe benutzt, das Leben einfach aus Sport nimmt.[2] Dem entsprechend verbot er auch, das Schlachten eines Tieres unnötig in die Länge zu ziehen.[3] Er erklärte:
“Gott hat euch vorgeschrieben, jedem Ding gegenüber Gutes zu tun: wenn ihr also tötet, dann tötet gut und wenn ihr schlachtet, dann schlachtet gut. Jeder von euch soll seine Klinge schärfen und es dem Tier, das er schlachtet, leicht machen.”[4]
Der Prophet Muhammad verbot, einen Ameisenhaufen in Brand zu setzen, und berichtete, dass eine Ameise einst einen der Propheten stach, der dann angeordnet hatte, dass die gesamte Ameisen-Kolonie verbrannt werden sollte. Darauf offenbarte ihm Gott :
“Weil eine Ameise dich gestochen hat, hast du eine ganze Nation getötet, die Gottes Majestät preist?” (Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim)
Einmal befahl er einem Mann, der die Küken eines Vogels auf dem Nest genommen hatte, sie dorthin zurückzusetzen, wo er sie herausgenommen hatte: zu ihrer Mutter, die versucht hatte, sie zu beschützen.[5]
Er verbot, dass irgendein Baum grundlos und unerlaubt gefällt wurde, der wertvollen Schutz für die Menschen und Tiere in der Wüste bot[6]; und das Ziel dieses Verbots kann auch als Schutz vor der Zerstörung von wertvollem Lebensraum für Gottes Geschöpfe verstanden werden.
Auf der Grundlage der Befehle und Verbote des Propheten haben muslimische Gelehrte festgelegt, dass Gottes Geschöpfe Unverletzlichkeit (hurmah) besitzen, die sogar im Krieg gilt. Der Prophet Gottes verbot, Bienen oder jegliches gefangenes Wesen zu töten; denn sie zu töten wäre eine Form des Betrugs, den Gott in seiner Aussage erwähnt:.
“Wenn er sich abwendet, bemüht er sich, überall auf der Erde Unheil zu stiften, und vernichtet das Ackerland und die Nachkommenschaft. Und Gott liebt das Unheil nicht.” (Quran 2:205)
“Und es sind Tiere, die Unverletzlichkeit besitzen, genau wie Frauen und Kinder.”[7]
Dies ist eine kennzeichnende Charakteristik des islamischen Gesetzes, dass alle Tiere bestimmte Rechte besitzen, die vor Gericht und dem Büro der Hisbah einklagbar sind. Muslimische Rechtsgelehrte haben geschrieben:
“Die Rechte der Lebewesen und der Tiere in bezug auf deren Behandlung durch den Menschen: Diese sind, dass er ihren Bedürfnissen entsprechend für sie sorgt, auch wenn sie gealtert oder erkrankt sind, so dass kein Nutzen mehr von ihnen zu erwarten ist; dass er sie nicht über das, was sie leisten können, hinaus belastet; dass er sie nicht mit etwas zusammen tut, das sie verletzen könnte, sei es von ihrer eigenen Art oder einer anderen, und sei es durch das Brechen ihrer Knochen, Schießen oder Verletzen; dass er sie mit Güte schlachtet, wenn er sie schlachtet, und weder ihre Häute abzieht noch ihre Knochen bricht bevor ihre Körper abgekühlt sind und ihre Leben vorbei sind; dass er sie nicht schlachtet, wo ihre Jungen sie sehen können, dass er sie einzeln absondert; dass er ihre Aufenthaltsorte und Wasserstellen angemessen einrichtet; dass er in der Fortpflanzungszeit die männlichen und die weiblichen zusammenläßt; dass er nicht die, die er zum Jagen nimmt, beiseite läßt; und dass er sie weder mit etwas schießt, das ihre Knochen bricht noch mit etwas, das ihren Tod mit irgendwelchen Mitteln herbeiführt, die ihr Fleisch zum Verzehr verboten macht.”[8]
Der Islam betrachtet diese Geschöpfe, sowohl Tiere als auch Pflanzen, auf zwei Arten:
1. Als Lebewesen mit ihren eigenen Rechten, die Gott loben und preisen und die Seine Kraft und Seine Weisheit bezeugen.
2. Als Geschöpfe, die dem Menschen und anderen Geschöpfen zur Verfügung stehen und lebenswichtige Rollen in der Entwicklung dieser Welt spielen.
Daher ist es eine verbindliche Pflicht, sie zu bewahren und zu entwickeln, sowohl zu ihrem eigenen Wohl und für ihren Wert als einzigartige und unersetzliche Lebensquelle zum Nutzen unter einander und für die Menschheit.
Footnotes:
[1] Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim
[2] Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim
[3] Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim
[4] Sahieh Muslim, Abu-Dawud
[5] Abu Dawud
[6] Abu Dawud
[7] Muwaffaq ad-Din ibn Qudamah in al-Mughni.
[8] ‘Izz ad-Din ibn ‘Abdas-Salam, in Qawa ‘id al-Ahkamfi Masalih al-Anam. Diese Passage stammt au seiner Diskussion der huquq al-’ibad, der Rechte oder Gesetze und ehischen Ansprüche von Menschen und anderen Geschöpfen gegenüber der gesetzlich für sie verantwortlichen Person. Die Rechte oder gesetzlichen Ansprüche von Tieren sind weniger verständlich als die der Menschen und unterliegen Begrenzungen wie dem Schutz menschlichen Lebens und Eigentums und dem Erfordernis als Nahrung für Menschen. Es ist allerdings bemerkenswert, dass das Konzept der Rechte oder Gesetze im Islam sowohl für Menschen als auch für Tiere vor Gesetz eingeklagt werden kann.
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