Islamisches Erbe und das Testament (teil 1 von 2): Das islamische Testament

Bewertung:
Fontgröße:
A- A A+

Beschreibung: Ein kurzer und grundsätzlicher Umriss von der Wichtigkeit eines Testaments. 

  • von Aisha Stacey (© 2015 IslamReligion.com)
  • Veröffentlicht am 04 May 2015
  • Zuletzt verändert am 04 May 2015
  • Gedruckt: 92
  • Gesehen: 21,102 (Tagesmittelwerte: 6)
  • Bewertung: 3.4 von 5
  • Bewertet von: 131
  • Emailed: 0
  • Kommentiert am: 0
Arm Bester

IslamicInheritanceWills1.jpgDer Islam ist viel mehr als nur eine Religion, er ist eine Lebensweise.  Der Islam  ist eine Rechtleitung von Gott, die uns durch das Leben führt und wenn Gott will auch noch in das nächste Leben.  Aus diesem Grund leitet Gott uns durch den Prozess des Todes und des Sterbens.  Der Tod kommt zu jedem von uns, allerdings gibt es Dinge, die unser Dahinscheiden für diejenigen, die wir zurücklassen, leichter machen.  Eines dieser Dinge ist, dass wir sicher stellen, ein islamisch korrektes Testament zu hinterlassen.  Der Islam hat größten Wert sowohl auf die Erbrechte als auch auf ein Testament gelegt, daher gibt es überzeugende Beweise dafür, dass jeder gesunde erwachsene Muslim ein Testament haben sollte.

„Es ist die Pflicht eines Muslim, der etwas zu vererben hat, keine zwei Nächte verstreichen zu lassen, ohne ein Testament zu schreiben."[1]

„Ein Mann kann siebzig Jahre lang gute Taten verrichten,  doch wenn er ungerecht handelt, wenn er sein Testament hinterlässt, wird die Schlechtigkeit seiner Tat ein Siegel auf ihm sein, und er wird in das Feuer eingehen.  Wenn ein Mann (andererseits ) siebzig Jahre lang boshaft handelt, jedoch in seinem letzten Testament gerecht ist, wird die Güte seiner Tat ein Siegel auf ihm sein und er wird den Garten betreten."[2]

Das islamische Testament auf arabisch: al wasiyah ; ist eine Sammlung von Anweisungen, die nach dem Tod einer Person zu Tragen kommen.  Nach dem Testament wird vorgegangen, wenn die Ausgaben für die Bestattung und andere ausstehende Schulden beglichen sind.

„… nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden." (Quran 4:12)

Das islamische Gesetz gestattet einer Person bis zu 1/3 (ein Drittel) seines oder ihres Nachlasses, dem zu überlassen, den er oder sie wünscht, vorausgesetzt die Begünstigten gehören nicht zu denen, die von den verbleibenden 2/3 (zwei Dritteln) erben.  Diejenigen, die einen Anspruch auf die letzten zwei Drittel des Nachlasses besitzen, werden im 4 Kapitel des Qur´an aufgezählt.  Als einer der engen Gefährten des Propheten Muhammad an einer schweren Krankheit litt, fragte er, wie viel von seinem großen Besitz er als Schenkung hinterlassen sollte, denn er hatte nur eine Tochter, die nach dem islamischen Gesetz als Erbe in Frage kam.  Der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ein Drittel und erklärte: „Es ist besser, sie reich zu hinterlassen, als arm und bedürftig. "[3]

Man sollte seine Verpflichtungen ernst nehmen, und darüber nachdenken, wer von seinem oder ihrem Nachlass einen Nutzen haben könnte.  Es ist vielleicht eine Gelegenheit, um einem armen Verwandten zu helfen, dem sonst kein Anteil zustünde, oder sogar etwas einer Person mit anderem Glauben zu hinterlassen, denn sie könnte nicht von den anderen zwei Dritteln des Nachlasses erben. 

„Die Anhänger zweier unterschiedlicher Religionen können nicht von einander erben.’[4]

Heutzutage gibt es viele qualifizierte Leute, die dabei helfen können, ein Testament zu schreiben, das die islamischen Anforderungen erfüllt.  In der Tat werden die islamischen Erbrechte gelobt und von vielen Einzelpersonen und Anwaltskanzleien und Akademikern auf der ganzen Welt kopiert.  Beachte die Aussage eines führenden Professors der Britischen Universität Almaric Rumsey vom Kings College in London, England:

„Das muslimische Erbrecht umfasst ohne Frage das raffinierteste und aufwendigste Regelwerk für die Übertragung von Besitz, das in der westlichen Welt bekannt ist."

Wenn ein Nachlass nach diesem göttlichen System geteilt wird, das im Text des Qur´an und in den Überlieferungen des Propheten geschildert wird, ist das im Angesicht Gottes überaus lohnend.  Abgesehen davon gibt es eine Menge überzeugender Gründe, warum jemand ein islamisch annehmbares Testament machen sollte.  Erstens verleiht es der Person Seelenfrieden, wenn sie weiss, dass ihre Wünsche nach ihrem Tod ausgeführt werden.  Es hilft oder vermeidet unnötige Streitereien, zu denen es manchmal nach dem Tod eines Menschen kommt. 

Ein Testament ergibt auch einen finanziellen Sinn.  Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament gemacht zu haben, dann bedeutet das, dass der Nachlass nach den Gesetzen des Staates, in dem die Person lebte, verteilt wird.  Das könnte der islamischen Art entsprechen oder aber nicht entsprechen, in Abhängigkeit davon, wo auf dieser Welt die Person lebte.  Bedenke die Situation, möge Gott sie nicht eintreten lassen, dass ein verheiratetes Paar stirbt und kleine Kinder hinterlässt, wenn es dann kein Testament gibt, und somit auch kein Vormund bestimmt wurde, dann hat das Gericht einen überwältigenden Einfluss darauf, wohin diese Kinder kommen.  Kein Testament bedeutet, dass die Leben solcher Kinder jetzt und im Jenseits in Gefahr sind, sollte die Vormundschaft jemandem zugesprochen werden, der islamisch nicht geeignet ist. 

Ein islamisches Testament gibt einer Person die Gelegenheit, den weniger glücklichen zu helfen.  Er oder sie kann sicher stellen, dass die Almosen, die sie während ihres Lebens erhalten haben, zur Zeit ihres Todes nicht verweigert werden.  Ein Testament hilft nicht nur den Begünstigten, sondern es kann auch dem Verstorbenen helfen, der wünschen könnte, dass eine Versorgung als fortlaufendes Almosen weiter geht, eine Tat, die weiterhin belohnt wird, auch nach dem Tod. In Übereinstimmung mit dem Prinzip, dass ein Drittel des Nachlasses einer Person so verteilt werden darf, wie er oder sie es wünscht, sagte der Prophet Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm: „Gott war großzügig zu euch, als Er euch erlaubte, einen Drittel eures Besitzes (als Almosen) zu geben, wenn ihr sterbt, um eure guten Taten zu vermehren."[5]

„Wenn ein Mann stirbt, sind seine Taten beendet, außer dreien: ein fortlaufendes Almosen, Wissen, das anderen nutzt, oder fromme Nachkommen, die für ihn beten."[6]

Wie jedes legale Dokument sollte das islamische Testament durch Zeugen beglaubigt werden.  Jemand, der ein Testament schreibt, sollte die Zeugen sorgfältig auswählen, und daran erinnert werden, dass eine Person von den Erben kein Zeuge sein darf.  Wenn er oder sie Zeuge ist, wird er oder sie nicht erben können.  Die ideale Situation ist, zwei vertrauenswürdige muslimische Männer auszuwählen, die das Testament unterzeichnen.  Wenn dies allerdings nicht möglich ist, dann sollte zwei nicht-muslimische Männer als Zeugen genommen werden. 

In den meisten Fällen ist es möglich, ein islamisches Testament allen Teilen der Welt gesetzlich anerkennen zu lassen.  Islamische Testamente wurden sehr gelobt wegen ihrer Sorgfältigkeit und die Tatsache, das fast nie als unsicher betrachtet werden. 

Im folgenden Artikel werden wir die Verse des Qur´an näher betrachten, welche die Gesetze des Erbrechts enthalten. 



Fußnoten:

[1] Sahieh Al-Bukhari

[2] Iman Ahmad, Ibn Majah

[3] Sahieh Al-Bukhari

[4] Abu Dawud

[5] Ibn Majah

[6] Ibid.

Arm Bester

Teile dieses Artikels

Alle Teile zusammen sehen

Fügen Sie einen Kommentar hinzu

  • (Nicht für die Öffentlichkeit dargestellt)

  • Ihr Kommentar wird nachgesehen und sollte innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht werden.

    Felder, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, sind erforderlich.

Andere Artikel derselben Kategorie

Meistgesehen

Tagesmittelwerte
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Gesamt
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Tipp der Redaktion

(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Inhalt auflisten

Seit Ihrem letzten Besuch
Diese Liste ist derzeit leer.
Alle nach dem Datum
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Beliebtestes

Höchstbewertet
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Am meisten emailed
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Meistgedruckt
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Meistkommentiert am
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Ihre Favoriten

Die Liste ihrer Favoriten ist leer. Sie können Artikel zu der Liste hinzufügen, indem Sie die Artikelbearbeitung benutzen.

Ihre Geschichte

Ihre Geschichtenliste ist leer.

Minimize chat